Dienstaufsichtsbeschwerde - Wann, wie, sinnvoll oder nicht ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Inkasso-Tante
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#71

18.04.2017, 11:52

Ich muss meinem Ärger mal kurz Luft machen.

Vorweg sei gesagt, dass wir mit den allermeisten Gerichtsvollziehern so überhaupt keine Probleme haben und nicht im Traum an eine Dienstaufsichtsbeschwerde denken würden, wenn es doch mal klemmt. Immerhin sind wir alle Menschen und das Meiste lässt sich schnell über einen kurzen Anruf in der Sprechstunde klären.

ABER wir haben eine Sache, in der uns der zuständige Gerichtsvollzieher jeden unserer ZV-Aufträge postwendend mit den haarsträubendsten Begründungen zurückschickt, beispielsweise heute wieder und erst nach seitenlangem Hin und Her und erneuter Aufforderung tätig wird. Langsam habe ich wirklich das Gefühl, dass er einfach keine Lust hat, die Sache zu bearbeiten.

Wir haben aus den Titeln bereits mehrfach vollstreckt, also beispielsweise einen PfÜB beantragt und auch ein oder gar zwei Mal die Vermögensauskunft, (nach dem bereits geschilderten Hin und Her) alles gar kein Problem.
Jetzt wurde ein Verhaftungsauftrag gestellt und plötzlich zitiert der zuständige Gerichtsvollzieher eine Entscheidung des BGH vom 14.12.2016, Az.: V ZB 88/16, wonach drucktechnisch erzeugte Gerichtssiegel nicht den gesetzlichen Anforderungen der §§ 317 Abs. 4 i.V.m. 725 ZPO zur Herstellung von (vollstreckbaren) Ausfertigungen entsprächen. Hierbei müsse es sich zwingend um ein Prägesiegel oder um einen Farbdruckstempel handeln.

Die beiden Titel sind aber jeweils mit Farbdruckstempeln gestempelt. Lediglich die Haftbefehle, die wir so vom Gericht erhalten haben, haben jeweils ein drucktechnisch erzeugtes Gerichtssiegel.
Allerdings beziehen sich die §§ 317 Abs. 4 und 725 ZPO lediglich auf Urteile, nicht auf Haftbefehle und bisher war es auch nie ein Problem, dass die Haftbefehle lediglich drucktechnisch erzeugte Gerichtssiegel tragen.

Bei der Suche nach dem zitierten Urteil habe ich die folgende Zusammenfassung gefunden: "Ein lediglich drucktechnisch erzeugtes Behördensiegel genügt den im Grundbuchverfahren geltenden Formanforderungen des § 29 Abs. 3 GBO für ein Behördenersuchen nicht. Erforderlich ist vielmehr eine individuelle Siegelung mit einem Prägesiegel oder einem Farbdruckstempel."
Von einem Grundbuchverfahren oder einem Behördenersuchen kann in unserem Fall überhaupt nicht die Rede sein, so dass sich mir einfach nicht erschließen will, wieso der Gerichtsvollzieher schon wieder eine derartige Arbeitsverweigerungshaltung an den Tag legt.

Ich bin wirklich am Überlegen, ob hier nicht doch einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen speziellen Gerichtsvollzieher angebracht wäre.
ZVler
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#72

16.05.2018, 11:57

GV Auftrag vom 27.09.2017, der GVZ schreibt zurück Bearbeitungszeit 16 Wochen. War alles kein Problem und haben abgewartet. Nun datieren wir den 16.05.2018, rein gar nichts ist passiert :motz :motz :motz in vier monaten jährt sich das Schauspiel... ich denke ich erinnere erstmal wieder, sollte nichts passieren muss ich wohl zu DA tendieren... wir haben ihm schon extra Zeit gelassen und wollten nicht nerven, aber 8 Monate Wartezeit ist schon bisschen happig nun. Sowas hatte ich noch nie!!! Naja erstmal erinnern wir mal schön dran vielleicht klappts. Ich rufe auch nochmal da. Das kostet ihn nur mehr Zeit die ich ihm ersparen wollte aber länger möchte ich nicht warten... Es geht um 11.000,00 €... :patsch
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#73

16.05.2018, 12:13

Gute Vorgehensweise. Hätte ich auch so gemacht. :pc
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#74

16.05.2018, 12:22

ZVler hat geschrieben:GV Auftrag vom 27.09.2017, der GVZ schreibt zurück Bearbeitungszeit 16 Wochen. War alles kein Problem und haben abgewartet. Nun datieren wir den 16.05.2018, rein gar nichts ist passiert :motz :motz :motz in vier monaten jährt sich das Schauspiel... ich denke ich erinnere erstmal wieder, sollte nichts passieren muss ich wohl zu DA tendieren... wir haben ihm schon extra Zeit gelassen und wollten nicht nerven, aber 8 Monate Wartezeit ist schon bisschen happig nun. Sowas hatte ich noch nie!!! Naja erstmal erinnern wir mal schön dran vielleicht klappts. Ich rufe auch nochmal da. Das kostet ihn nur mehr Zeit die ich ihm ersparen wollte aber länger möchte ich nicht warten... Es geht um 11.000,00 €... :patsch
Ich hätte nach den 16 Wochen schon nachgehakt.
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#75

09.03.2023, 10:42

Hallo zusammen,

muss mal fragen, wie Ihr das hier handhaben würdet. Ich komme nämlich einfach nicht weiter bei dem GVZ.

Wir hatten einen ZV-Auftrag über eine Teilforderung von EUR 1.000,00 gemacht, wo der Schuldner über den Gerichtsvollzieher Raten geleistet hatte.

Nach der letzten Ratenzahlung rührte sich der Gerichtsvollzieher nicht mehr und sendete auch nicht den Titel zurück. Da wir nur eine Teilforderung geltend gemacht haben und noch ca. EUR 3.000,00 offen sind, können wir den Rest ja nur mit dem Titel vollstrecken,

Mehrere Mails und ein Anruf brachte kein Erfolg. Beim Anruf versicherte mir der Gerichtsvollzieher, dass er an dem Tag den Titel zurück schickt, aber zurzeit nicht im Büro sei. Er kümmert sich. Gekommen ist nichts. Auf meine darauf geschriebene Mail kam auch wieder keine Reaktion.

Kann man da eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben? Ich meine das geht ja so nun gar nicht. Ich muss ja den Titel wieder bekommen. Warum der sich tot stellt ist mir ein Rätsel :kopfkratz.
Liebe Grüße

Sylvia

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#76

09.03.2023, 10:59

Schick ihm doch einfach einen neuen Auftrag. Wir haben solche Sachen immer genau im Auge und wenn nur noch 1-2 Raten ausstehen geht der nächste Auftrag raus.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#77

09.03.2023, 11:05

Es stehen keine Raten mehr aus. Die Teilforderung wurde beglichen. Ich müsste einen neuen Auftrag machen ja, aber dazu brauche ich dann ja den Titel, den der Gerichtsvollzieher ja nicht rausrückt oder im schlimmsten Fall an den Schuldner ausgehändigt hat, weil er nicht richtig geguckt hat.
Liebe Grüße

Sylvia

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#78

09.03.2023, 11:07

Abes müsste nicht der gleiche GV zuständig sein für den neuen Auftrag? Dann kannst du den Auftrag doch direkt zu ihm schicken mit dem Hinweis, dass er den Titel bereits vorliegen hat.
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#79

09.03.2023, 11:09

Stimmt, dass wäre auch eine Idee. Die habe ich so noch nicht bedacht. Danke werde ich mal versuchen. Der Gute ist auch nie zu seinen Sprechzeiten erreichbar. Komischer Typ.
Liebe Grüße

Sylvia

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#80

09.03.2023, 11:17

Ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben bzw. ein Schreiben an den Direktor des Amtsgerichts. Ich hatte auch mal so einen Fall. In der Regel hilft da leider nichts anderes.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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