Dienstaufsichtsbeschwerde - Wann, wie, sinnvoll oder nicht ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Amy

#21

08.08.2007, 14:53

Eigentlich schon krass, dass wir eine Bearbeitzungszeit von drei bis vier Monaten als normal ansehen. Tue ich auch, aber angesichts der prekären Situation sollten die GVs eigentlich viel schneller handeln

Ich weiß, sie sind alle total überlastet, wie die Gerichte, Rechtspfleger, etc... was wäre nur, wenn wir eine Akte drei bis vier monate auf dem Schreibtisch liegen lassen würden, ich glaub, der Mandant wäre nicht länger unser Mandant.
Bärchen

#22

08.08.2007, 15:25

GV Alt hat geschrieben:Wenn die Arbeitsweise eines GV für einen Gläubiger trotzdem unverständlich ist oder zu Unstimmigkeiten führt, sollte er sich zur Klärung vorab telef. oder schriftlich an den GV wenden. - Dadurch läßt sich schon einiges klären.
Ich möchte jetzt nicht unhöflich sein, aber :lolaway :lolaway :lolaway :lolaway :lolaway

Ich habe es regelmäßig hier, dass wir an GV mehrere Sachstandsanfragen schriftlich verfassen und nix passiert. Wenn ich anrufen will (während der Geschäftszeiten), geht a) keiner ran oder b) ist durchgehend besetzt, als ob die GV keinen sprechen wollen. Ich finde es eigentlich schon unmöglich, dass ein GV an 2 Tagen die Woche 1 Stunde zu erreichen ist (die überwiegende Mehrheit der GV zumindest). Natürlich ist ein GV auch ständig unterwegs, das verstehe ich. Aber kann man dann nicht zumindest jemanden ans Telefon setzen, der auch ansonsten mal ans Telefon gehen kann und nicht nur an 2 Tagen die Wochen? Ist dann doch klar, dass dann das Telefon durchgehend bimmelt, oder?

Aber was soll man tun, wenn der GV nicht auf Sachstandsanfragen reagiert und man ihn auch nicht ans Telefon bekommt? Der Gläubiger sitzt einem im Nacken und die kleine arme ReFa muss dann irgendwie den Mandanten beruhigen...

Wie soll man dann vorgehen, GV Alt, wenn nicht mit einer DA?
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Katie
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#23

08.08.2007, 22:14

Ich bin jetzt seit 23 Jahren dabei (Ausbildung mitgerechnet) und bisher habe ich erst einmal eine DA gegen einen GV machen müssen (und das noch während meiner Ausbildung, also gut 20 Jahre her).

Ich lege mir die Akten grundsätzlich 3 Monate auf Wiedervorlage. Gerade bei den GVs in unserem Bezirk weiß ich, daß sie hinter den Sachen her sind und wirklich ihr bestes tun.
Da ich schon mit sehr vielen GVs telefoniert habe, weiß ich auch um die Situation, in der die GVs stecken (Überlastung und so).
Ich halte es auch eigentlich immer so, wenn es mir mal ein bißchen zu lang dauert, daß ich den GV anrufe und bin bisher immer sehr gut damit gefahren bin. Ich habe mich schon so oft gewundert, daß ich mit GVs, die ich gar nicht kenne und mit denen ich auch so noch nichts zu tun hatte, wirklich sehr nette Gespräche, die sich nicht nur um den Schuldner drehten, geführt habe. Okay, dem ein oder anderen muß man vielleicht ein bißchen auf die Füße treten.
Doch wie gesagt, ich bin schon lange dabei und wir haben wirklich Schuldner in ganz Deutschland und ich muß sagen, daß ich mit den GVs (bis auf den einen vor 20 Jahren) noch nie größere Probleme hatte.
Ich denke, eine DA ist wirklich nur in Ausnahmefällen notwendig.

Was die Mandanten anbelangt, so hab ich die eigentlich auch ganz gut im Griff. Was nützt es einem z.B., wenn der GV schnell die Sache erledigt haben will und ich evtl. nur eine Pfandlosigkeitsbescheinigung bekomme, evtl. auch ein Vermögensverzeichnis, das nichts hergibt? Da lass ich dem GV doch mal lieber ein bißchen mehr Zeit um dann evtl. die Forderung in Raten zu bekommen. Das nur mal so.

Und auch hier kommt meines Erachtens ein Telefonat mit dem GV in`s Spiel, daß man erfährt, warum sich die Sache vielleicht länger hinzieht. Ich habe es z.B. schon öfter gehabt, daß der Schuldner mehrere Gläubiger hatte und die dann nacheinander abbezahlt hat. Und, wie ich schon an anderer Stelle gesagt habe, die GVs kennen ihre Schuldner in der Regel und wenn mir der GV dann sagt, es dauert zwar noch, doch bisher hat der Schuldner immer alles bezahlt, dann lass ich das doch so laufen.

Fazit: Ich kann nur ein persönliches Telefonat mit den GVs empfehlen.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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GV Alt
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#24

08.08.2007, 23:51

3-4 Monate Erledigungszeit sind m.E. nicht als normal anzusehen. Die überwiegende Mehrheit der GV ist bemüht, die Aufträge zügig zu erledigen. Erste Ergebnisse sollten spätestens nach 6-8 Wochen vorliegen. Trotzdem kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen, die dann aber dem Auftraggeber auch mitzuteilen sind. Wenn aber in Einzelfällen der GV
nach der 2. Anfrage immer noch nicht reagiert
andauernd telefonisch nicht erreichbar ist
trotz mehrfacher Ansprache auf dem AB nicht zurückruft
+ trotz Androhung einer DA-Beschwerde immer noch nicht antwortet
bleibt letztlich nur eine DA-Beschwerde übrig (dann hat er es auch nicht anders verdient).
Bärchen

#25

09.08.2007, 08:18

Viele GV haben noch nicht einmal einen AB! Ich hab bisher auch nur eine DA gemacht. Aber was kann gegen einen GV machen, wenn er seit einem halben Jahr Kenntnis davon hat, dass der Schuldner das InsoVerf eröffnet hat und uns das nicht mitteilt? So einen Fall hatten wir hier nämlich mal. Wir hatten einen ZVA Anfang Dezember 2005 gemacht. Der Schuldner hatte Ende Oktober 2005 das InsoVerf eröffnet. Es ging bis hin zum Haftbefehl und im März oder April 2006 hat uns dann der GV mitgeteilt: Ach ja, lieber Gläubiger, der Schuldner hat übrigen im Oktober 2005 das InsoVerf eröffnet....

Natürlich war die Frist zur Forderungsanmeldung längstens abgelaufen.
Da hätte ich dem GV die Gurgel umdrehen können. Und da soll einer sagen, dass die GV die Ansprüche der Gläubiger einbringen sollen und nicht den Schuldner decken sollen
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shila1978
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#26

09.08.2007, 08:43

Da muss ich Bärchen zustimmen, die meisten GV´s haben garkeinen AB... Aber wie gesagt, in der Regel komme ich gut hin mit den GV´s bis auf die eine Ausnahmesituation, die ich gestern geschildert habe... das war natürlich mehr als ärgerlich, auch für den Mandanten
Bärchen

#27

09.08.2007, 11:02

Wenn ich mal einen GV ans Telefon kriege, dann klappt das auch immer prima. Aber bis man mal einen erreicht.

Ich würde wirklich vorschlagen, dass die GV sich bemühen sollten, besser erreichbar zu sein. Einige GV haben sogar ihre Handy-Nr. angegeben :D Das finde ich klasse.
Wobei manche GV noch nicht einmal ein Fax-Gerät besitzen...
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#28

09.08.2007, 11:04

Oder schon eines besitzen, aber gaanz bewusst die Faxnummer nicht auf ihren Briefkopf schreiben... ;-)
StineP

#29

09.08.2007, 11:14

Das Gefühl habe ich auch oft - darf das denn sein!??
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#30

09.08.2007, 11:36

Gute Frage...
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