normale ZV oder Antrag nach § 888/887 ZPO?
Verfasst: 28.11.2013, 14:58
Hallo Zusammen!
Ich weiß nicht weiter, und auch der GV, mit dem ich gerade telefoniert habe, weiß es nicht sicher.
Folgendes: Ich habe ein VU mit folgendem Tenor: "Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern Zutritt zur Wohnung (...) zu gewähren, um eine Nachschau in allen Zimmern vorzunehmen."
Ich meine nicht, daß dafür § 888 oder 887 ZPO zuständig sind. Meiner Meinung nach kann der GV mit einem Schlüsseldienst einfach in die Wohnung rein, wenn der Schuldner ihn nicht freiwillig reinläßt, oder? Wie seht Ihr das?
Eure Meinung würde mich sehr interessieren.
Flora
Ich weiß nicht weiter, und auch der GV, mit dem ich gerade telefoniert habe, weiß es nicht sicher.
Folgendes: Ich habe ein VU mit folgendem Tenor: "Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern Zutritt zur Wohnung (...) zu gewähren, um eine Nachschau in allen Zimmern vorzunehmen."
Ich meine nicht, daß dafür § 888 oder 887 ZPO zuständig sind. Meiner Meinung nach kann der GV mit einem Schlüsseldienst einfach in die Wohnung rein, wenn der Schuldner ihn nicht freiwillig reinläßt, oder? Wie seht Ihr das?
Eure Meinung würde mich sehr interessieren.
Flora