Privatinso der Gesellschafter der GbR - trotzdem Kontopfüb?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#1

27.11.2013, 14:18

Hallo ihr Lieben,

ich brauch bitte mal wieder eure Hilfe.
Ich hab hier einen Titel, den Mdt selbst erwirkt hat. Soll jetzt vollstrecken.
Schuldner ist eine GbR, vertreten durch die Eheleute als Gesellschafter. Mandant hat leider im VB nur einen Gesellschafter (die Ehefrau) als Vertreter angegeben und auch keinen Titel gegen die Gesellschafter persönlich erwirkt.
Beide Gesellschafter haben seit dem letzten Jahr Privatinso laufen (Die Forderung von Mdt. ist aber nach Insoeröffnung entstanden)
Mandant bringt mir jetzt eine Bankverbindung des Ehemannes persönlich, der ja nicht im Titel erscheint und Inso laufen hat.
Was würdet ihr empfehlen? Kann ich die Kontopfändung versuchen? Muss ich noch einen Titel gegen die beiden Gesellschafter persönlich beantragen?

Ich danke für jeden Tip!

LG
Majo
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Anahid
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#2

27.11.2013, 14:27

Du kannst keine Pfändung in Privatvermögen durchführen, wenn der Titel nicht auf den Gesellschafter persönlich läuft. Da bleibt nur die Beantragung eines Mahnbescheids.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

27.11.2013, 14:32

Mist, hab ich fast befürchtet. :roll:
Ich geh auch davon aus, dass ich einen komplett neuen MB machen muss mit der GbR und den Gesellschaftern je als Gesamtschuldner und es nicht irgendwie geht, den vorhandenen Titel zu berichtigen / ergänzen, oder?
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#4

27.11.2013, 15:11

Nein, Berichtigung geht schon von daher nicht, weil hier kein Fehler des Gerichts vorliegt. Ergänzung eines bereits erlassenen Titels um einen neuen Sachverhalt (oder weiteren Antragsgegner/Beklagten) ist nicht möglich. Da musst Du leider ein ganz neues Mahnverfahren einleiten.
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#5

27.11.2013, 15:13

Pech für unseren Mandanten...
Vielen Dank für die Hilfe
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