Vermieterpfandrecht, dennoch pfänden?
Verfasst: 27.11.2013, 11:39
Alle ich soll für meine Chefin etwas rausfinden und hoffe ihr helft mir.
Also wir haben Gegenstände im Vermieterpfandrecht. In einer anderen Angelegenheit ist auf der Gegenseite der gleiche Schuldner dessen Gegenstände die andere Gläubigerin im Vermieterpfandrecht hat. Die beiden Gläubiger kennen sich auch.
Jetzt die Frage: Kann ich die Gegenstände für den zweiten Gläubiger, obwohl diese im Vermieterpfandrecht sind, pfänden und verwerten?
Wenn ja, muss die erste Gläubigerin erst ihre Forderung befriedigen und die Gegenstände veräußern?
Also wir haben Gegenstände im Vermieterpfandrecht. In einer anderen Angelegenheit ist auf der Gegenseite der gleiche Schuldner dessen Gegenstände die andere Gläubigerin im Vermieterpfandrecht hat. Die beiden Gläubiger kennen sich auch.
Jetzt die Frage: Kann ich die Gegenstände für den zweiten Gläubiger, obwohl diese im Vermieterpfandrecht sind, pfänden und verwerten?
Wenn ja, muss die erste Gläubigerin erst ihre Forderung befriedigen und die Gegenstände veräußern?