Vermieterpfandrecht, dennoch pfänden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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refaworld
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#1

27.11.2013, 11:39

Alle ich soll für meine Chefin etwas rausfinden und hoffe ihr helft mir.

Also wir haben Gegenstände im Vermieterpfandrecht. In einer anderen Angelegenheit ist auf der Gegenseite der gleiche Schuldner dessen Gegenstände die andere Gläubigerin im Vermieterpfandrecht hat. Die beiden Gläubiger kennen sich auch.

Jetzt die Frage: Kann ich die Gegenstände für den zweiten Gläubiger, obwohl diese im Vermieterpfandrecht sind, pfänden und verwerten?

Wenn ja, muss die erste Gläubigerin erst ihre Forderung befriedigen und die Gegenstände veräußern?
refaworld
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#2

02.12.2013, 09:53

Kann mir keiner helfeN?
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Fräulein Fi
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#3

02.12.2013, 10:19

Hallo,

ich versteh nicht ganz, wie es sein kann, dass zwei Gläubiger ein Vermieterpfandrecht geltend machen? Sind beide Vermieter?
refaworld
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#4

02.12.2013, 14:32

Na wie ich es geschrieben habe. Eine von uns vertretene Gläubigerin (ehemalige Vermieterin des Schuldners) hat vom Schuldner Gegenstände im Vermieterpfandrecht. Für einen anderen Gläubiger wegen einer ganz anderen Forderung aber gegen den gleichen Schuldner, möchte ich wissen, ob ich die Gegenstände die sich bei der ehemaligen Vermieterin im Vermieterpfandrecht befinden, pfänden kann?
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katuscha
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#5

02.12.2013, 14:41

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