Vermögensauskunft Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#21

30.09.2019, 15:13

Also ich habe mal mit ihm telefoniert, die Weiterleitung kann nur stattfinden, wenn neben dem Antrag auf Weiterleitung auch die Anschriftenermittlung mit beantragt ist.

Ich beantrage jetzt also den neuen GVZ, aber ohne Zustellung, sondern nur Abnahme der VA oder?
silvester
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 787
Registriert: 23.01.2009, 09:07
Beruf: GVPB aD

#22

30.09.2019, 18:16

M.E. irrt der GV! § 802e Abs. 2 ZPO gibt keinen Bezug auf § 755 ZPO her. Vielleicht sollte doch ein Richter mal darüber schauen.

Eine Zustellung konnte auch ab Arbeitsort erfolgen. Jetzt ist nur die Abnahme der VA zu beantragen
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#23

01.10.2019, 09:55

Vielen Dank für die Mithilfe!!! Ich bespreche das mit meiner Chefin noch einmal :)
Antworten