Vollstreckbare Ausfertigung nochmals zustellen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jennifer88
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#1

20.11.2013, 09:36

Hallo Ihr Lieben,

ich muss eine Kontopfändung einleiten. Jetzt habe ich hier eine vollstreckbare Ausfertigung liegen, die dem Beklagten/Schuldner bereits vom Gericht zugestellt wurde. Muss ich die jetzt nochmals zustellen lassen? Ich mache nicht so oft Zwangsvollstreckung und bin deswegen leider etwas aus der Übung.

LG Jennifer88
Pitt
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#2

20.11.2013, 09:40

Es braucht nicht noch mal an den Schuldner zugestellt werden. Du packst den Titel hinter deinen Antrag auf Kontopfändung ans Vollstreckungsgericht.
Jennifer88
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#3

20.11.2013, 09:41

Ok, danke Du hast mir sehr geholfen.
Sonnenkind
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#4

20.11.2013, 09:43

Zustellung ist nicht nochmals erforderlich. Evtl. hast du eine Wartefrist von 2 Wochen ab Zustellung (z.B. bei KFB).
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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