Hallo Ihr Lieben,
ich muss eine Kontopfändung einleiten. Jetzt habe ich hier eine vollstreckbare Ausfertigung liegen, die dem Beklagten/Schuldner bereits vom Gericht zugestellt wurde. Muss ich die jetzt nochmals zustellen lassen? Ich mache nicht so oft Zwangsvollstreckung und bin deswegen leider etwas aus der Übung.
LG Jennifer88
Vollstreckbare Ausfertigung nochmals zustellen?
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Ok, danke Du hast mir sehr geholfen.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Zustellung ist nicht nochmals erforderlich. Evtl. hast du eine Wartefrist von 2 Wochen ab Zustellung (z.B. bei KFB).
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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