Zwangsvollstreckung gegen einen Restaurantbetreiber

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Reno275
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#1

19.11.2013, 14:28

Erstmal ein Hallo in Runde,

ich bin neu hier, bzw. schon länger angemeldet, aber das hier ist mein erster "Hilfeschrei" :D

Ich habe auch meinen Schreibtisch ein Schätzchen der Zwangsvollstreckung liegen. Der Schuldner ist ein ehemaliger Mandant der seine Rechnung nicht bezahlt hat. VB ist quasi druckfrisch. Zu dem Schuldner gibts zwei ausschlaggebende Informationen; zum einen ist seine Bonitätsauskunft ein Trauerspiel für jeden Gläubiger (BoniScore 397) zum anderen hat der Gute aber ein italienisches Restaurante, was sich zumindest dem tagesaktuellen Facebookprofil nach aber noch großer Gästezählen bedient :motz
Mein Chef möchte nun eine Kassenpfändung vornehmen :auslach Ich selbst bin , was so speziell die ZV angeht nicht sonderlich firm. Geht das überhaupt? Im Restaurant vollstrecken wenn der Titel sich gegen ihn privat richtet? Und wenn ja, ich habe ein Muster aus 2005 als Antrag, hat sich da mit der Reform auch noch einmal grundlegend was geändert? Und beantragt man tatsächlich vorher einen Durchsuchungsbeschluss? Fragen über Fragen.

Wäre klasse wenn mir kurzfristig jemand helfen kann :thx
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elise98de
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#2

19.11.2013, 14:35

Auf deine Fragen kann ich dir leider nicht antworten, jedoch über eine amüsante Begebenheit meiner Vermieterin berichten: Sie betreibt einen Brennstoffhandel (Kohlen, Heizöl etc.) Ein Schuldner bezahlte auch seine Kohlenlieferung nicht, betrieb aber ebenfalls ein Restaurant. Sie lud ihre Schwester und ihren Schwager bei dem Kunden zum Essen ein und ließen es sich schmecken. Er war auch hoch erfreut sie zu sehen und gab sein bestes. Als es daran ging, die Rechnung zu begleichen, zog meine Vermieterin einen Quittungsblock aus der Tasche, setzte den Rechnungsbetrag ein, bezog sich auf die bei ihr noch offene Forderung, quittierte ihm das Ganze und verließ das Restaurant. Der hat dabei ganz schön blöde geschaut. Leider war die Forderung meiner Vermieterin höher als das, was man verspeisen konnte.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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#3

19.11.2013, 14:39

Hallo!
Wenn ich das richtig verstanden habe, richtet sich dein VB gegen den Schuldner persönlich. Du muss als erstes rausfinden, welche Rechtsform das Restaurante hat. Wenn das eine Einzelfirma ist, dann kannst du aus dem VB auch im Laden vollstrecken. Dann bietet sich Kassenpfändung an.
In solchem Fall würde ich vorher mit dem zuständigen GVZ telefonieren und ihn vorwarnen, dass sowas kommt. Die GVZ kennen ihre Pappenheimer und geben manchmal wertvolle Tipps. Das mit dem Durchsuchungsbeschluss kenne ich um ehrlich zu sein nicht. Wir haben den Fall mit der Kassenpfändung zwar nicht oft, aber bisher haben wir keinen Durchsuchungsbeschluss gebraucht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#4

19.11.2013, 14:55

Die Nummer mit dem Essen gehen auf die Kosten des Schuldners hat mein Chef auch schon in Erwägung gezogen. Quasi eine kostengünstige Weihnachtsfeier :lol: :auslach

Ich werde jetzt mal pauschal die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge belästigen, denn eine Einzelfirma ist es.
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#5

19.11.2013, 15:06

Hat sich soeben erledigt. Habe mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher gesprochen. In dem Laden sind so gut wie nie Gäste und wir wären wohl auch nicht die ersten die da auf den Putz hauen wollen :motz
WARUM um himmelswillen unterschreiben solche Leute dann eine Vergütungsvereinbarung????? :-|
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#6

19.11.2013, 15:08

Bleibt doch immer noch die Weihnachtsfeier. :mrgreen:

VA schon abgegeben?
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(UNHEILIG)
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#7

19.11.2013, 15:13

Reno275 hat geschrieben:Hat sich soeben erledigt. Habe mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher gesprochen. In dem Laden sind so gut wie nie Gäste und wir wären wohl auch nicht die ersten die da auf den Putz hauen wollen :motz
WARUM um himmelswillen unterschreiben solche Leute dann eine Vergütungsvereinbarung????? :-|
Der Anwalt sollte sich eine andere Frage stellen...
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#8

19.11.2013, 15:14

Reno275 hat geschrieben:Hat sich soeben erledigt. Habe mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher gesprochen. In dem Laden sind so gut wie nie Gäste und wir wären wohl auch nicht die ersten die da auf den Putz hauen wollen :motz
WARUM um himmelswillen unterschreiben solche Leute dann eine Vergütungsvereinbarung????? :-|
Das sind Gastwirte, die muss man abkassieren, solange es "drückt". 8)
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#9

20.11.2013, 09:24

Hat euer Schuldner denn bereits das Vermögensverzeichnis abgegeben? Wenn ja, vor oder nach Eurer Beauftragung?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#10

20.11.2013, 13:57

Kurz vor unserer Beauftragung hat er die schon abgegeben. Er gibt sie aber wohl regelmäßig ab.
In dem Fall wohl einfach ziemlich dumm gelaufen, wir werden hier nun Strafanzeige stellen.
Und wenn wir weiterhin so Glück mit unseren wenigen Privatmandanten haben ..... Prost Mahlzeit :evil: :roll:
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