Gibt es Gebühren nur für den Antrag auf Drittauskünfte?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Toniontour
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#1

19.11.2013, 13:43

Hi,

ich noch einmal...Gibt es Gebühren nur für den Antrag auf Drittauskünfte? S unbekannt verzogen, keine neue Meldeadresse, aber GebDat u GebOrt. Mache jetzt S an GVZ wg Einholung Drittauskünfte. Gibt es hierfür RA Gebühren? Finde dazu nichts...immer nur in Zshg mit anderem Vollstreckungsauftrag gibt es 0,3er Geb., aber extra steht da nix...auch nicht in § 18 RVG - weshalb ich dazu tendieren würde, dass es ein reines Nebengeschäft ist und somit keine extra 0,3er Gebühr gibt. Das kann doch aber nicht sein oder???

Need help!

DANKE EUCH!
supibaerchi
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#2

19.11.2013, 13:49

Die Drittauskünfte kannst Du doch m.M.n. nur in Verbindung mit einem Vollstreckungsauftrag beantragen
Liebe Grüße
Bärchi
Toniontour
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#3

19.11.2013, 13:52

Ja....sehe das ähnlich, will aber versuchen, das trotzdem einzeln zu machen. Hatten schon Vollstreckungsaufrag erteilt, aber unser S ist ja unbekannt verzogen, ohne neue Meldeadresse. Da kann ich weder VAK abnehmen lassen noch neuen Vollstreckungsauftrag erteilen. Will versuchen, dass "im Nachgang" zu unserem alten Vollstreckungsauftrag zu machen...hoffe das geht.... :shock:
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Fräulein Fi
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#4

19.11.2013, 13:54

wie supibaerchi
755 ZPO, der GV darf aufgrund des Vollstreckungsauftrags den Aufenthaltsort ermitteln

also 0,3 nach 3309

:smile:
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Fräulein Fi
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#5

19.11.2013, 13:55

trotzdem musst Du neuen Vollstreckungsauftrag mit Einholung der Auskünfte einholen. Für den neuen Auftrag fallen m. E. keine neuen Gebühren an weil unbekannt verzogen; wir lassen das aber auch immer im FoKo gebucht.

"im Nachgang" geht nicht, weil der Auftrag für den GV abeschlossen ist :wink:
Toniontour
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#6

19.11.2013, 14:04

Wir haben aber die EMA Auskunft schon, d h der GVZ braucht das nicht mehr machen.

Wenn ich komplett neuen Auftrag mache, muss ich ja GVZ erstmal irgendwie vollstrecken lassen (Pfändung oder ABnahme VAK). Das macht doch aber keinen Sinn, wenn Aufenthaltsort S nicht ermittelt werden kann. Deshalb würde ich nur neuen Vollstreckungsauftrag machen, in dem ich um Einholung der Drittauskünfte bitte.

Okay so???
supibaerchi
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#7

19.11.2013, 14:13

Nein. Die Auskünfte bekommst Du nur in Verbindung mit einem Vollstreckungsauftrag.
Liebe Grüße
Bärchi
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#8

19.11.2013, 14:15

D h ich soll den GVZ quasi sinnlos beauftragen...? Oh man...
supibaerchi
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#9

19.11.2013, 14:20

Hat der Schuldner denn evtl. schon eine VA abgegeben? Dann könntest Du diese abfordern und die Auskünfte einholen.

Mitunter hatten wir es auch schon, dass wir vom EMA eine andere Anschrift erhalten haben, als die, die uns der GVZ dann mitgeteilt hat.

Fakt ist jedenfalls, dass Du die Auskünfte nur in Verbindung mit einem ZV-Auftrag einholen kannst
Liebe Grüße
Bärchi
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#10

19.11.2013, 14:23

Nein, haben leider garnichts von ihm. Der war schon weg, bevor wir irgendwas machen konnten.

Frage noch mal das Schuldnerregister ab und maile gerade den GVZ an, wie das in diesem speziellen Fall zu handhaben ist.

Danke Euch!
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