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ZV gegen Arbeitgeber: Kein genauer Betrag wie vollstrecken?

Verfasst: 19.11.2013, 11:58
von carrymaus
Hallo,

wir haben unseren Mandanten (Arbeitnehmer) gegen seinen Arbeitgeber in einem Klageverfahren vertreten. Es wurde ein Vergleich geschlossen und jetzt sollen wir gegen den Arbeitgeber vollstrecken, weil dieser unserem Mandanten noch Geld schuldet.

Normaler ZV-Auftrag ist auch kein Problem, aber wir wissen nicht genau welchen Betrag wir vollstrecken sollen? Gibt es dafür eine besondere Klausel die beachtet werden muss? Ehrlich gesagt, hatte ich so einen Fall noch nie und ich bin schon 14 Jahre dabei.

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß Carrymaus

Re: ZV gegen Arbeitgeber: Kein genauer Betrag wie vollstreck

Verfasst: 19.11.2013, 11:59
von Fräulein Fi
wieso wisst ihr nicht, welcher Betrag geschuldet wird? Muss der ArbG vorher noch abrechnen?

Re: ZV gegen Arbeitgeber: Kein genauer Betrag wie vollstreck

Verfasst: 19.11.2013, 12:12
von carrymaus
Ja genau. Er muss eine Abrechnung erstellen und dies tut er nicht, somit wissen wir nicht welchen Betrag.

Das ist ja das Problem, deshalb weiß ich nicht weiter. Hatte sowas noch nie

Re: ZV gegen Arbeitgeber: Kein genauer Betrag wie vollstreck

Verfasst: 19.11.2013, 12:13
von Sonnenblume1
ZV zur Vornahme einer Handlung machen

Re: ZV gegen Arbeitgeber: Kein genauer Betrag wie vollstreck

Verfasst: 19.11.2013, 12:15
von Pepples
Was genau steht denn in dem Vergleich? Wenigstens ein Bruttobetrag? 8)

Re: ZV gegen Arbeitgeber: Kein genauer Betrag wie vollstreck

Verfasst: 19.11.2013, 12:22
von carrymaus
Im Vergleich steht, dass ein Bruttobetrag gezahlt werden muss in Höhe von 1.700 €.

Re: ZV gegen Arbeitgeber: Kein genauer Betrag wie vollstreck

Verfasst: 19.11.2013, 12:34
von Liesel
Na dann kann der doch vollstreckt werden.

Re: ZV gegen Arbeitgeber: Kein genauer Betrag wie vollstreck

Verfasst: 19.11.2013, 13:13
von jojo
Wie Liesel.

Das Arbeitsverhältnis abzurechnen ist nicht vollstreckbar.

Die Erteilung von Lohnabrechnungen geht je nach Gericht nach 887 oder 888 ZPO.

Re: ZV gegen Arbeitgeber: Kein genauer Betrag wie vollstreck

Verfasst: 19.11.2013, 14:06
von sansibar
Ich habe in solchen Fällen immer den Bruttobetrag vollstreckt und dick angegeben BRUTTO

Re: ZV gegen Arbeitgeber: Kein genauer Betrag wie vollstreck

Verfasst: 20.11.2013, 13:21
von peppo
sansibar hat geschrieben:Ich habe in solchen Fällen immer den Bruttobetrag vollstreckt und dick angegeben BRUTTO
Und das hat immer anstandslos funktioniert?

Haben bislang immer über §§ 887, 888 ZPO zuerst die Abrechnung erwirkt, da wir davon ausgegangen sind, dass das nicht geht. Aber da würde ja einiges an Zeit und Geld gespart werden.