Hi,
habe Schuldner, der wohnhaft war in B. Ist nun unbekannt verzogen. Neue Meldeadresse liegt nicht vor. Habe aber GebDat und GebOrt rausbekommen und möchte nun Drittauskünfte einholen (FordHöhe ist mehr als ausreichend). An welchen GVZ kann/muss ich mich nun wenden? Heißt ja, Wohnort Schuldner, aber offiziell hat er ja nun keinen Wohnort mehr. Würde sonst einfach noch mal die Dame nehmen, wo ich damals schon den Vollstreckungsauftrag hingeschickt habe, als er noch in B. wohnhaft war.
Was meint Ihr?
Welcher GVZ ist zuständig?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 159
- Registriert: 14.02.2011, 15:33
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
- Frau Cindy
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2230
- Registriert: 19.05.2010, 10:55
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: an der Elbe
Ich hatte zuletzt auch den GV der letzten bekannten Anschrift beauftragt. Gab keine Probleme.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 72
- Registriert: 15.10.2013, 10:41
- Beruf: RA-Fachangestellte
Ich würde den letztbekannten GV nehmen.