Drittschuldner weiß nicht, was er zahlen soll

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

13.12.2013, 16:29

Das sollten schon die Behörden machen. Notfalls mag der Drittschuldner hinterlegen, spätestens dann reagieren die Behörden und klären Drittschuldner auf.
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Tölpel
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#12

13.12.2013, 16:55

praktischer Hinweis, Jupp. :wink2 Danke
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niva
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#13

14.12.2013, 16:52

Ich sehe das so, dass der Drittschuldner den Pfüb nicht zu prüfen hat, das ist Aufgabe des Gerichts und wenn das Gericht einmal von 3 Unterhaltsberechtigen und einmal nur von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht, dann hat wohl eher einer der Gläubiger was falsch gemacht. etwas dagegen unternehmen muss also entweder der Gläubiger oder eben der Schuldner. der Drittschulder macht nur das was im Pfüb steht und damit macht er doch nichts falsch. ich kann da zwar jetzt spontan keine §§ zu präsentieren, aber für mein Bauchgefühl ist das absolut logisch. :wink:
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Tölpel
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#14

14.12.2013, 18:20

Hallo Niva,

ich habe das gleiche Bauchgefühl und Jupp bestätigt ja auch, dass sich gefälligst die Gläubiger selbst um ihre Interessen kümmern sollen, und, falls sich Schwierigkeiten anbahnen, der Drittschuldner (natürlich nicht Nichtschuldner :augenreib ) vorsorglich hinterlegt.

Dank vom Tölpel
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