Antrag auf Nachbesserung abgelehnt - wie seht ihr das?

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LuisaJL
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#1

15.11.2013, 12:02

Hallo,

ich habe beim GVZ einen Antrag auf Nachbesserung der VA gestellt, weil ...

1. angegeben wurde, dass der Schuldner ALG II beziehe - jedoch keine Höhe angegeben wurde
2. der Punkt "Ich habe keinerlei Einkommen" angekreuzt, im Feld danach jedoch ergänzt wurde, der Schuldner bestreite seinen Lebensunterhalt durch Gelegenheitsjobs (auch hier keine Angaben zu Arbeitgebern, Höhe, usw.)
3. angegeben wurde, dass der Schuldner ein Konto besitze, jedoch weder Konto-Nr. noch Kontostand eingetragen worden sind.

Der GVZ hat nun die Nachbesserung abgelehnt mit der Begründung
1. ALG II wäre erst beantragt worden und eine Höhe stehe noch nicht fest,
2. die Aussage er bestreite seinen Lebensunterhalt durch Gelegenheitsjobs wäre ausreichend
3. das Häkchen bei der Kontoangabe ausversehen nicht gelöscht worden ist.

Wie seht ihr das Ganze? Ich weiß immer noch nicht, in welcher Höhe der Schuldner Leistungen bezieht bzw. Einkommen durch die Gelegenheitsjobs erzielt.

Wie würdet ihr weiter vorgehen? Noch ein paar Wochen warten und erneut Nachbesserung beantragen mit der Begründung, der Bescheid der ARGE müsse mittlerweile vorliegen oder Erinnerung einlegen?
Toa
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#2

15.11.2013, 14:52

hey,

ich beantworte das mal in falscher Reihenfolge, da es so übersichtlicher ist.

3. Das musst du den GV ja mehr oder wenige erst mal so glauben. - Ist die Forderung über 500 Euro? Dann wäre vielleicht der Kontenabruf ganz interessant?

2. Hier wäre schon interessant zu wissen, ob er bei Hinz und Kunz mal "gelegentlich" Einkommen hat oder von eins, zwei festen Arbeitgebern / Auftraggebern, wo man ansetzen könnte. Ich würde aber erst mal Punkt 1 abwarten.

1. Ich würde wie du geschrieben hast, nach paar Wochen noch mal Nachbessern lassen. Mit der Bewilligung vom ALG II verändert sich sein Einkommen bzw. die Einkommensquelle, was eine Nachbesserung auf jedem Fall rechtfertigen sollte.
Falls ALG II bewilligt wird, kannst du ohnehin davon ausgehen, dass es aktuell zu 99% kein offizielles Einkommen gibt, was zum pfänden in frage kommt. Dennoch würde ich im gleichen Zug (Nachbesserung) noch mal wegen der Gelegenheitsjobs nachfragen.

Das unangenehme an der VA ist immer, dass es nur eine Momentaufnahme ist. Zwei Wochen später kann bereits alles anders sein, was gerade bei Punkt 2 ein großes Problem da stellt.

Grüße, Toa
silvester
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#3

15.11.2013, 15:42

Die Nachbesserung spiegelt den Vermögensstand am Tag der Abgabe des Vermögensverzeichnisses wieder. Nachträgliche Veränderungen können also nicht berücksichtigt werden.
Werden Veränderungen im Vermögen glaubhaft gemacht, so kann eine erneute Abgabe der Vermögensauskunft beantragt werden (§802d Abs. 1 ZPO).
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Tölpel
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#4

15.11.2013, 16:52

Hallo Toa,

was meinst Du mit "Kontenabruf"?
Toa
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#5

15.11.2013, 18:17

silvester hat geschrieben:Die Nachbesserung spiegelt den Vermögensstand am Tag der Abgabe des Vermögensverzeichnisses wieder. Nachträgliche Veränderungen können also nicht berücksichtigt werden.
Werden Veränderungen im Vermögen glaubhaft gemacht, so kann eine erneute Abgabe der Vermögensauskunft beantragt werden (§802d Abs. 1 ZPO).
Stimmt, der ALG II Antrag wurde aber scheinbar bereits vor dem Abgabe Termin der VA gestellt. Somit ist der ALG II Antrag, in der Regel, "Rückwirkend" gültig.... Somit auch am Tag der VA. Daher sehe ich eine Nachbesserung als möglich / ausreichend an.
Tölpel hat geschrieben:Hallo Toa,

was meinst Du mit "Kontenabruf"?
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802l.html" target="blank Absatz 1.2

Schönes we und bis Montag :wink2 :huepf
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