Wo muss Versicherung an Eides Statt abgegeben werden?
Verfasst: 12.11.2013, 07:58
Ich weiß jetzt nicht, ob der Thread hier richtig ist, denn eigentlich läuft noch keine Zwangsvollstreckung, ggfs. bitte verschieben.
Also ich stehe etwas auf dem Schlauch, da ich einen entsprechenden Fall noch nicht hatte:
Folgendes in einem Versäumnisurteil (hier waren wir noch nicht für die Mdten tätig) wurden diese verurteilt an eides Statt zu versichern, dass bestimmte Materialen nur für einen bestimmten Zweck verwendet und verbaut wurden.
Aufgrund des Einspruchs (wir waren immer noch nicht tätig) gegen das Versäumnisurtel wurde ein Teil als erledigt angesehen (allerdings nur in der Begründung, was mich stutzig macht), und das Versäumnisurteil aufrecht erhalten. Es wurde auch ein Zwangsgeld festgesetzt, für den Fall, dass die Mdten nicht bis zum Tag X die entsprechende eidesstattliche Versicherugn abgeben.
So nun wurde von uns gegen das Urteil Berufung eingelegt und nun kommen meine Fragen:
1. Sofern noch kein Zwangsvollstreckungsauftrag (mit dem Zwangsgeldbeschluss) beantragt wurde, wo müssen wir dann die vorbereiteten Versicherungen an Eides statt für die Mandanten eingereicht werden? Ich meine hätte ja gedacht, dass es reicht, wenn man es beim gegn. Anwalt einreicht. Wenn diese bei Gericht abgegeben werden muss, dann gehe ich davon aus,dass es am Wohnsitz des Mandanten (= zuständige Vollstreckungsgericht) wäre. Die Mandanten sprechen übrigens sehr schlecht deutsch, d.h. wenn sie die eidesstattliche Versicherung persönlich vor Gericht (also nicht von uns vorbereitet) abgeben müssen, dann müsste man wohl einen Dolmetscher hinzuziehen.
2. Gegen das Urteil wurde ja Berufung eingelegt, wirkt sich dies auch auf den Zwangsgeldbeschluss aus, oder bleibt der bestehen.
Bin für alle Hinweise, auch §§ dankbar.
Sonst beantrage ich immer die Abgabe der e.V. etc.
DANKE schon jetzt für Eure Hilfe
Also ich stehe etwas auf dem Schlauch, da ich einen entsprechenden Fall noch nicht hatte:
Folgendes in einem Versäumnisurteil (hier waren wir noch nicht für die Mdten tätig) wurden diese verurteilt an eides Statt zu versichern, dass bestimmte Materialen nur für einen bestimmten Zweck verwendet und verbaut wurden.
Aufgrund des Einspruchs (wir waren immer noch nicht tätig) gegen das Versäumnisurtel wurde ein Teil als erledigt angesehen (allerdings nur in der Begründung, was mich stutzig macht), und das Versäumnisurteil aufrecht erhalten. Es wurde auch ein Zwangsgeld festgesetzt, für den Fall, dass die Mdten nicht bis zum Tag X die entsprechende eidesstattliche Versicherugn abgeben.
So nun wurde von uns gegen das Urteil Berufung eingelegt und nun kommen meine Fragen:
1. Sofern noch kein Zwangsvollstreckungsauftrag (mit dem Zwangsgeldbeschluss) beantragt wurde, wo müssen wir dann die vorbereiteten Versicherungen an Eides statt für die Mandanten eingereicht werden? Ich meine hätte ja gedacht, dass es reicht, wenn man es beim gegn. Anwalt einreicht. Wenn diese bei Gericht abgegeben werden muss, dann gehe ich davon aus,dass es am Wohnsitz des Mandanten (= zuständige Vollstreckungsgericht) wäre. Die Mandanten sprechen übrigens sehr schlecht deutsch, d.h. wenn sie die eidesstattliche Versicherung persönlich vor Gericht (also nicht von uns vorbereitet) abgeben müssen, dann müsste man wohl einen Dolmetscher hinzuziehen.
2. Gegen das Urteil wurde ja Berufung eingelegt, wirkt sich dies auch auf den Zwangsgeldbeschluss aus, oder bleibt der bestehen.
Bin für alle Hinweise, auch §§ dankbar.
Sonst beantrage ich immer die Abgabe der e.V. etc.
DANKE schon jetzt für Eure Hilfe