Lohnpfändung Schuldner meldet sich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
uwemo
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#1

29.10.2013, 16:16

Wir machen rückst. Kindesunterhalt(mehrere 10 TSD Euro) für in der Zwischenzeit vollj. Mdtin mit Lohnpfändung geltend. Schuldner hat bislang auf nix reagiert. Nunmehr aufgrund der Lohnpfändung bitte er um Heraufsetzung des pfändungsfeien Betrages von 800,- € auf 960,- € da er ansonsten seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann.

Habt Ihr sowas schon mal gehabt & wie geht man damit um ?
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Liesel
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#2

29.10.2013, 16:52

Wurde durch den Schuldner dem Gericht gegenüber nachgewiesen, daß er mit dem pfandfreien Betrag seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann?

Hier mal eine Entscheidung des BGH

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=5&anz=12" target="blank
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#3

29.10.2013, 17:01

Liesel hat geschrieben:Wurde durch den Schuldner dem Gericht gegenüber nachgewiesen, daß er mit dem pfandfreien Betrag seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann?

Hier mal eine Entscheidung des BGH

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b" target="blank ... s=5&anz=12

Danke!

Nö, hat er nicht. Wie gesagt hat er bislang *toter Käfer* gespielt; jetzt wirds ernst und er meldet sich. Ich sehe es hier aber nicht als meine AUfgabe an ihn in irgendeiner Form auf seine evtl. Rechte hinzuweisen.

Gruss
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#4

29.10.2013, 17:04

Er hat also beim Gericht noch gar keinen Erhöhungsantrag gestellt?
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#5

29.10.2013, 17:12

Nein
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#6

29.10.2013, 17:14

Na dann zurücklehnen und Tee trinken. :mrgreen:
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#7

29.10.2013, 17:16

Ich sehe das ebenfalls wie Liesel :D
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#8

29.10.2013, 17:17

Ich auch. Würd da jetzt ebenso "toten Käfer" spielen. :mrgreen:
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#9

29.10.2013, 17:20

Na dann leg ich mich mal auf den Rücken und mach das einfasch :-)
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#10

29.10.2013, 17:23

:lolaway
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