GV möchte nicht unter Scheinanschrift zustellen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Loki
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#1

23.10.2013, 11:24

Hallo an alle, hier eine Frage zum mitdenken ... :wink2

Schuldner gibt bei allen Gelegenheiten die Anschrift Musterstraße 1 in Musterstadt an. Bei Klagerubren, im letzten VV, in seinen eigenen (auch aktuellen) Schreiben. Also haben wir den GV mit der Zustellung des Titels an diese Anschrift beauftragt, da der Schuldner die Scheinanschrift gegen sich gelten lassen muss, wenn er sie immer verwendet. Der Schuldner hat an dieser Anschrift nur einen Briefkasten beschriftet, wohnt dort aber nicht. Ihm gehört das Grundstück aber anteilig. Der GV führt unseren Auftrag nicht aus mit der Begründung, dass der Schuldner dort amtsbekannt nicht wohnt und vom EMA auch abgemeldet wurde. Ich habe den GV schon auf die ZPO etc. verwiesen, konnte ihn aber noch nicht überzeugen.

Habt ihr Lösungsvorschläge, Meinungen, Hinweise etc. für mich? :D
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Anahid
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#2

23.10.2013, 11:36

Wenn der da nicht wohnt und von Amts wegen abgemeldet wurde, was willst Du denn dann da vollstrecken? Willst Du den Briefkasten abmontieren? :mrgreen:

Scherz beiseite: Hast Du mal ins Grundbuch geguckt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Loki
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#3

23.10.2013, 13:20

:mrgreen: Wir wollen einen Pfueb machen.

Im Grundbuch steht 'ne Menge in Abt. III :? Denkst du an was Bestimmtes? Eine andere Anschrift ergibt sich da nicht.

Der Schuldner ist geübt darin, Gläubigern zu entwischen. Wir kennen jetzt endlich Bankverbindung und Arbeitgeber. Aber ohne Zustellung des Titels kein Pfueb.
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LuzZi
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#4

23.10.2013, 13:31

Schon mal über die Zustellung am Arbeitsplatz nachgedacht?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

23.10.2013, 13:52

Wie wäre es, etwas extremer, mit einem vorläufigen Zahlungsverbot für das Bankguthaben. Den GVZ bitten, zuerst an die Bank und sodann an den Arbeitgeber und zeitgleich an den Schuldner unter der Arbeitgeberanschrift zuzustellen?
Wie hoch ist eure Forderung? Ist die Eintragung einer Hypothek möglich?
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#6

23.10.2013, 13:55

Was für ein Titel ist denn das, der nicht von Amts wegen zugestellt wurde? Wenn Klage etc. alles zugestellt werden konnte, wieso wurde dann der eigentliche Titel nicht zugestellt bzw. warum habt ihr den selbst zustellen wollen? :kopfkratz
Liebe Grüße
Bärchi
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Loki
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#7

23.10.2013, 13:59

Die Vorbelastungen im GB sind zu hoch. Hypothek lohnt sich nicht. Unsere Forderung beträgt ca. 150.000,00 €. Er arbeitet im Ausland. Der Arbeitgeber hat in Dtld. keine Niederlassung.
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Loki
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#8

23.10.2013, 14:02

supibaerchi hat geschrieben:Was für ein Titel ist denn das, der nicht von Amts wegen zugestellt wurde? Wenn Klage etc. alles zugestellt werden konnte, wieso wurde dann der eigentliche Titel nicht zugestellt bzw. warum habt ihr den selbst zustellen wollen? :kopfkratz
Weil wir die Klausel auf den Rechtsnachfolger haben umschreiben lassen. 8)
gkutes

#9

23.10.2013, 14:12

hast du einen vergleich? oder warum willst du über GV zustellen lassen?
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katuscha
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#10

23.10.2013, 14:47

Ein Pfüb muss doch nicht an den Schuldner zugestellt werden für die Wirksamkeit.

Was genau willst Du denn zustellen lassen?
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