mal drei Fälle... was würdet Ihr tun...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
elfchen1
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#1

22.10.2013, 19:25

Einfach mal ein Hallo in die Runde =)

Ich lese seit kurzem mit. Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und Wiedereinsteigerin und
mache das erste mal echte Praxiserfahrungen in der ZV.

Noch fehlt mir einfach die Erfahrung und deshalb möchte ich einmal fragen was Ihr so in den
folgenden drei Fällen machen würdet....

Auch wenn die Fragen vielleicht "doof" sind, ich würde mich über Antworten freuen!

1. Forderung über 1.000,00 EUR
EV abgegeben am 28.08.12.

Würdet Ihr hier nochmal den GVZ losschicken? Wenn ja, wann?
Kann man eigentlich auch die Auskünfte ab 500,00 EUR also Arbeitgeber und Kontodaten ankreuzen, sofern
der Schuldner bereit die EV abgegeben hat?


2. Forderung auch über 1.000,00 EUR
lt. Vollstreckungsgericht keine EV, aber Haftbefehl

Würdet Ihr hier einfach einen ZV-Antrag stellen? Also pfänden + VA?
Mit Auskunft ab 500,00 EUR usw.


3. Forderung unter 500,00
lt. Vollstreckungsgericht keine EV, aber Haftbefehl
Auch ZVA? Pfänden + VA?


Lieben Gruß
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Soenny
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#2

22.10.2013, 19:57

Zu 1.: wenn der Schuldner die EV/VA geleistet hat, was willst du dann pfänden lassen? Erneute VA zwei bzw. 3 Jahre (kommt auf das Gericht an) nach letzter Abgabe. Erst mal das VV anfordern und gucken, ob sich was ergibt.

Zu 2 und 3: hier würde ich im Moment gar nichts machen. Die HB sagen einem, daß der Schuldner freiwillig wohl keine VA abgeben wird. Ich würde in gewissen Abständen prüfen, ob mittlerweile eine VA vorliegt und mir die dann anfordern wegen Prüfung der Möglichkeiten.
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#3

22.10.2013, 20:05

Lieben Dank für die Antworten! =)

Zu 1.: Würdest Du auch eine Abschrift anfordern, wenn die EV schon 1 1/2 Jahre alt ist...?
Und wieso kommt es auf das Gericht drauf an? Ich dachte EV alles bis 31.12.12 drei Jahre und ab 2013 zwei Jahre.

Zu 2 und 3.: gewissen Abständen = so alle 3 Monate? Sprich über das Vollstreckungsportal? Auch wenn eine Abfrabe 4,50 EUR kostet?
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#4

22.10.2013, 20:12

Das mit der Frist ist umstritten. Wenn ich den Link finde, stelle ich den noch ein, da steht eine Auswahl, welche Gerichte sich für welche Fristen entschieden haben.

Die EV ist mal knapp 14 Monate alt, von daher würde ich das investieren (sofern der Gläubiger einverstanden ist). Meist ergibt sich was und wenn es nur die Tatsache ist, daß der SC kleine Rente hat und eh nix zu holen ist oder ALG II erhält usw.

Der Rest kommt auf den Gläubiger an. Diesen über die Kosten informieren und fragen, ob er weiter Geld ausgeben möchte oder ob die Sache mal ein oder zwei Jahre zurückgestellt werden soll.
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#5

22.10.2013, 20:13

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#6

22.10.2013, 20:27

Und hier ist auch eine Sammlung, welches Gericht wie entschieden hat: Schutzfrist eV/VA-Verfahren
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#7

22.10.2013, 20:31

Bei 2 und 3 kommt es wohl zur abschließenden Antwort auf das jeweilige Datum des Haftbefehls an.
elfchen1
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#8

22.10.2013, 21:36

Das ist ja mal interessant.

Liiiieben Dank!
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#9

23.10.2013, 09:00

Ich schließ mich mal an. Was ist, wenn der HB bereits über ein Jahr alt ist?
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#10

23.10.2013, 09:21

Wenn der HB so alt ist und noch keine VA abgegeben wurde, würde ich von mir aus Antrag auf Abgabe der VA stellen. Denn vielleicht hat der Schuldner ja mit dem Gläubiger, zu dessen Gunsten der HB erlassen wurde, eine Einigung gefunden und nur die Löschung des HB nicht beantragt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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