ich hab mal wieder Bockmist gebaut
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Hab beim PfÜB mei Kreuzle bei §840 vergessen
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Jetzt hatte ich mich mit dem GVZ in Verbindung gesetzt, weil im Kommentar stand, dass ich das auch nachträglich noch einfordern kann. Hab ihm alles per Fax zugeleitet. Der meinte so einfach sei das nicht. Ich müsste erneut einen PfÜB beim AG beantragen und dann halt reinschreiben, dass ich nur die Erklärung nach §840 wolle
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Hab ich zwar nicht verstanden, aber ok...gemacht. Dann ruft das Gericht an, so geht das nicht, ich müsse das über den GVZ machen. Häh, wie jetzt?
Und das alles wegen dem dummen vergessenen Kreuzle
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Hat das schonmal jmd. gemacht? Nachträglich die Erklärung nach §840 beantragt? Wie habt ihr das gemacht?
Lt. Kommentar geht das, aber wenn der GVZ da net mitspielt? Bräuchte bitte eure Hilfe!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Schönes WE,
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)