DS-erklärung nachträglich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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maka2
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#1

18.10.2013, 10:07

Hallo,

ich hab mal wieder Bockmist gebaut :motz

Hab beim PfÜB mei Kreuzle bei §840 vergessen :cry:

Jetzt hatte ich mich mit dem GVZ in Verbindung gesetzt, weil im Kommentar stand, dass ich das auch nachträglich noch einfordern kann. Hab ihm alles per Fax zugeleitet. Der meinte so einfach sei das nicht. Ich müsste erneut einen PfÜB beim AG beantragen und dann halt reinschreiben, dass ich nur die Erklärung nach §840 wolle :?:
Hab ich zwar nicht verstanden, aber ok...gemacht. Dann ruft das Gericht an, so geht das nicht, ich müsse das über den GVZ machen. Häh, wie jetzt?
Und das alles wegen dem dummen vergessenen Kreuzle :motz

Hat das schonmal jmd. gemacht? Nachträglich die Erklärung nach §840 beantragt? Wie habt ihr das gemacht?
Lt. Kommentar geht das, aber wenn der GVZ da net mitspielt? Bräuchte bitte eure Hilfe!
:thx

Schönes WE,
:wink1 maka2
Sodoku
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#2

18.10.2013, 10:17

Ich würde mir das vom Gericht schriftlich geben lassen und es damit nochmal an den GV senden. Hab es allerdings auch noch nie gemacht.
LG
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Anahid
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#3

18.10.2013, 10:27

Im Stöber steht hierzu unter Rn. 634, dass du die Aufforderung nachträglich zustellen lassen kannst. Du musst auf den PFÜB Bezug nehmen. Also mach ein entsprechendes Schreiben, wonach der Drittschuldner zur Auskunft aufgefordert wird und schick das an den Gerichtsvollzieher; er soll das zustellen. Die Mehrkosten (weiteren Gerichtsvollzieherkosten) kannst Du allerdings nicht vom Schuldner verlangen (§ 788 ZPO).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
maka2
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#4

22.10.2013, 11:12

:thx

@anahid: Das hab ich schon gemacht (und sogar die Seite aus dem Kommentar mitgeschickt). GVZ hat sich, nach Rücksprache mit seinen Kollegen, geweigert § 840 ZPO nachträglich abzunehmen :roll:
Gericht meinte auch, dass der GVZ das so machen soll/muss, aber was mach ich bei nem sturen Gerichtsvollzieher???? Naja, neuer Versuch! Werd mich nochmal mit ihm in Verbindung setzen....

Dankeschön, dass Ihr so schnell geantwortet habt! Nur ich bin heute erst wieder dazu gekommen :pfeif

Schöne Woche,
:wink1 maka2
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#5

22.10.2013, 11:26

Gericht meinte auch, dass der GVZ das so machen soll/muss, aber was mach ich bei nem sturen Gerichtsvollzieher????
Erinnerung einlegen. Wenn das Gericht das auch so sieht, wird er durch das Gericht angewiesen, das zu tun. Dann muss er. 8)
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maka2
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#6

29.10.2013, 12:24

:thx

Wenn er net will, wie ich will, piss ich ihm mal bissle ans Bein :twisted:

Mdt hat heute angerufen und war stinksauer, weil sie nichts mehr von uns gehört hat. :motz Ich bin ja hinterher und ich hab in der Sache das blöde Kreuzle vergessen, aber so pampig muss man auch nicht gleich werden *schmoll*
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