Geschäftsanteile gepfändet, Schulnder zahlt nicht, was nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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acilegna
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#1

16.10.2013, 12:37

Hallo Ihr Lieben,

brauche nach langer Zeit mal wieder Eure Hilfe!

Ich habe die Geschäftsanteile eines Schuldner an einer GmbH gepändet. Die Pfändung ist durch. Schuldner zahlt nicht. Was muss ich nun machen.

Ist für mich absolutes Neuland.

Ich habe die Geschäftsanteile gepfändet und die angeblichen Forderung des Schuldners gegen die Drittschuldnerin auf Auszahlung des fälligen Anteils sowie des fortlaufenden Anteils am Gewinn einschließlich

des Rechts des Schuldners zur Kündigung der Gesellschaft und der Ansprüche des Schuldners für Vergütung persönlicher Leistungen, der jetzigen und künftigen Ansprüche auf Nutzung und Gewinnanteile.


Was muss ich als jetzt machen. Hat jemand ein Muster für mich? Und kann mir das Muster hier reinkopieren?
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Anahid
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#2

16.10.2013, 12:50

Hat sich denn die GmbH mal geäußert, also liegt Dir eine Drittschuldnererklärung vor?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
acilegna
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#3

16.10.2013, 13:22

Nein, mein Chef kennt den Schuldner persönlich, es geht um Notarkosten und hat wohl mit ihm telefoniert. Scheinbar zahlt er jetzt doch nicht. Nun will er wissen, was die ZV macht. An die Drittschuldnererklärung habe ich auch schon gedacht, wollte aber bei meinem Chef nicht blöd dastehen. Gut - sollte ich die Drittschuldnererklärung noch anfordern müssen, was kommt als Nächstes? Eine schriftliche Drittschuldnererklärung liegt mir nicht vor.
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#4

16.10.2013, 16:01

Wenn sie Dir nicht vorliegt, dann musst Du den Drittschuldner zur Erklärung unter Fristsetzung auffordern mit der Androhung einer Drittschuldnerklage. Ohne die Auskunft des Drittschuldners kommst Du ja nicht weiter. Du kannst doch im Normalfall (keine Ahnung, inwieweit Euch als Notariat entsprechende Daten vorliegen) gar nicht abschätzen, welchen Wert denn der Gesellschaftsanteil hat.

Im Grunde müsst Ihr ja die entsprechenden Steuererklärungen, Bilanzen, etc. erhalten, um den Wert des Unternehmens und damit den Wert des Geschäftsanteils bestimmen zu können.

Ist Euer Schuldner nur Gesellschafter oder ist der auch gleichzeitig bei dem Unternehmen angestellt (z.B. Geschäftsführer)?
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acilegna
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#5

21.10.2013, 19:38

Mein Chef wusste bereits wie hoch die Geschäftsanteile sind. Die Drittschuldnererklärung will er nicht anfordern, weil der Schuldner gleichzeitig GF der Drittschuldnerin ist. Er meint, dass hat dann keinen Sinn, er wollte ihn mit der Pfändung anscheinend nur unter Druck setzen. Das hat dann wohl nicht geklappt.

Nun will er, dass ich die EV abnehme, so dass sich meine Frage erst einmal erledigt hat.

Vielen Dank für die Mühe.
acilegna
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#6

21.10.2013, 19:38

Mein Chef wusste bereits wie hoch die Geschäftsanteile sind. Die Drittschuldnererklärung will er nicht anfordern, weil der Schuldner gleichzeitig GF der Drittschuldnerin ist. Er meint, dass hat dann keinen Sinn, er wollte ihn mit der Pfändung anscheinend nur unter Druck setzen. Das hat dann wohl nicht geklappt.

Nun will er, dass ich die EV abnehme, so dass sich meine Frage erst einmal erledigt hat.

Vielen Dank für die Mühe.
Jupp03/11

#7

21.10.2013, 19:43

Welche Tätigkeiten hat der Notar denn erledigt?
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