Pfändung Lebensvers. XYZ nicht möglich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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TH-NR
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#1

11.10.2013, 12:11

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Schuldner hat in der Vermögenauskunft angegeben, dass er eine LV ohne Rentenbasis bei der XYZ Lebensversicherung in Wiesbaden hat. Vers.-Nr. konnte er nicht angeben. Ich habe diese Versicherung nun versucht zu pfänden. Leider kam heute von der Drittschuldnerin folgende Mitteilung:

Wir bitten zu beachten, dass es sich bei der XYZ Versicherung AG um die Holdinggesellschaft ohne Versicherungsbetrieb handelt. Die Pfändung geht daher ins Leere.

Was genau hat das zu bedeuten und wo muss ich jetzt meinen Pfüb hinschicken? Im Pfüb hatte ich angegeben: XYZ Lebensversicherung AG, vertr. d. d. Vorstand, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.

Hoffe es kann mir jemand helfen. Habe schon so viele Lebensversicherungen gepfändet, aber sowas hatte ich noch nie.

Viele Grüße
Nadine
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#2

11.10.2013, 12:28

Wenn du den PfüB an die XYZ Lebensversicherung AG als Drittschuldner gemacht hast, sollte die Drittschuldnererklärung auch genau von dieser Firma (oder Rechtsnachfolger) kommen, nicht von der XYZ Versicherung AG. Was steht auf der Zustellurkunde des PfüBs?
Dracarys!

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TH-NR
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#3

11.10.2013, 13:01

Auf der Zustellungsurkunde steht XYZ Versicherung AG. Habe jetzt auch nochmal in den Pfüb geguckt, dort steht tatsächlich nicht der Zusatz Lebensversicherung. Liegt das dann daran?
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#4

11.10.2013, 13:15

dann ist der PfüB offenbar gegen die falsche Partei beantragt worden?
Dracarys!

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tiko73

#5

12.10.2013, 17:53

Das sind bei den Versicherungen häufig kleine, aber feine Unterschiede in der genauen Firmenbezeichnung. Da muss man höllisch aufpassen, auch wirklich die richtige Versicherung zu erwischen. Sonst passiert einem solch eine DS-Erklärung wie dir :-)
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#6

14.10.2013, 09:01

na supi, ich Dummerchen. Tja bei manchen Versicherungen war es egal, da hat der Pfüb trotzdem geklappt. Aber danke Euch, jetzt weiß ich wenigstens,dass ich darauf unbedingt achten muss. Dann werde ich den Pfüb jetzt nochmal richtig beantragen.

Viele Grüße
Nadine
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