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außergerichtlicher Vergleich - Vollstreckungsvoraussetzungen

Verfasst: 07.10.2013, 14:40
von naylu
Hallo,

Kindesunterhaltssache, nicht anhängig

Parteien haben sich außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt, dessen Inhalt vollstreckbar sein soll.

Wie schaffe ich die Vollstreckungsvoraussetzungen? Eine Vollstreckungsklausel setzt mir ja dort keiner drauf :shock:

Danke und LG
Naylu

Re: außergerichtlicher Vergleich - Vollstreckungsvoraussetzu

Verfasst: 07.10.2013, 14:47
von tobik9
Meines Erachtens muss der Vergleich notariell beurkundet werden. Der Schulder unterwirft sich dann der ZV in dieser Urkunde. Nur dann kann man vollstrecken.

Re: außergerichtlicher Vergleich - Vollstreckungsvoraussetzu

Verfasst: 07.10.2013, 17:00
von sansibar
Am schnellsten - und günstigsten - durch eine Jugendamtsurkunde.