außergerichtlicher Vergleich - Vollstreckungsvoraussetzungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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naylu
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#1

07.10.2013, 14:40

Hallo,

Kindesunterhaltssache, nicht anhängig

Parteien haben sich außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt, dessen Inhalt vollstreckbar sein soll.

Wie schaffe ich die Vollstreckungsvoraussetzungen? Eine Vollstreckungsklausel setzt mir ja dort keiner drauf :shock:

Danke und LG
Naylu
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tobik9
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#2

07.10.2013, 14:47

Meines Erachtens muss der Vergleich notariell beurkundet werden. Der Schulder unterwirft sich dann der ZV in dieser Urkunde. Nur dann kann man vollstrecken.
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#3

07.10.2013, 17:00

Am schnellsten - und günstigsten - durch eine Jugendamtsurkunde.
Grüße - sansibar
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