Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LuisaJL
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#1
07.10.2013, 13:55
Hallo,
ich möchte gerade den bestehenden Bausparvertrag einer Schuldnerin pfänden.
In den neuen Formularen müssen Angaben sowohl zur Bausparsumme als auch zur Bausparvertrags-Nr. gemacht werden. Leider habe ich keine der Angaben vorliegen. Ich weiß lediglich die Bausparkasse und dass der Arbeitgeber der Schuldnerin monatlich darauf einzahlt.
Kann ich dieses Angaben frei lassen oder müssen die zwingend ausgefüllt werden? Wenn ja, wo bekomme ich die Infos her? Die zuständige Gerichtsvollzieherin ist nun erstmal 2 Wochen im Urlaub ...
Liebe Grüße
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Riverside
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
08.10.2013, 10:29
Woher soll man als Gläubiger Kenntnis zur Bausparsumme haben? Und eine Vertragsnummer bekommt man höchstens im Vermögensverzeichnis und selbst die sind nicht immer vollständig oder richtig.
Das sollte man doch mit "unbekannt" bezeichnen können?
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
![Bild](http://smileys.chatsmileys.de/sm_fairytale_rapunzel3.gif)
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LuisaJL
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#3
08.10.2013, 14:57
Habe mit der Rechtspflegerin beim Gericht telefoniert. Bei Unkenntnis kann man die Felder frei lassen.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)