Gegenstandswert bei dem Zwangsvollstreckungsantrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Truddy
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#1

07.10.2013, 13:02

Hallo :wink1

Ich muss das erste Mal einen Zwangsvollstreckungsautrag fertig machen.
Mit dem Ausfüllen etc. habe ich kein Problem.

Nur jetzt soll ich unter dem Antrag eine Kostenrechnung fertig machen.
Mir ist klar das ich dafür die Nummer 3309 VV RVG brauche aber wie bekomme ich den Gegenstand berechnet?

Bitte um dringende Hilfe!

:thx
supibaerchi
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#2

07.10.2013, 13:04

den siehst du doch an deiner forderungsaufstellung
Liebe Grüße
Bärchi
Truddy
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#3

07.10.2013, 13:46

Ja schon aber dort haben wir einen anderen Wert als wie in der Kostenrechnung für den Antrag :(
Lebe dein Leben!
LuisaJL
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#4

07.10.2013, 13:56

Benutzt ihr kein RA-Mirco? Da wird dies doch automatisch ausgerechnet ...
Truddy
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#5

07.10.2013, 13:57

Wir haben überhaubt kein Programm in der Kanzlei :roll:
Lebe dein Leben!
supibaerchi
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#6

07.10.2013, 14:18

Truddy hat geschrieben:Ja schon aber dort haben wir einen anderen Wert als wie in der Kostenrechnung für den Antrag :(
versteh ich nicht :ka

Machst Du einen besonderen zv-Auftrag??
Liebe Grüße
Bärchi
Truddy
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#7

07.10.2013, 16:06

Nein einen ganz normalen..

Also wir haben in der Forderungsaufstellung einen wert von 3.959,80 €.
Als Gegenstandswert nehmen wir aber in der Kostenrechnung gem. Nr. 3309 VV RVG einen Gegenstandswert von 300,00 €.

Ich weiß jetzt nur nicht, wie man auf diesen Wert kommt. :?
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Liesel
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#8

07.10.2013, 16:29

Wollt ihr nur hinsichtlich eines Teilbetrages i.H.v. 300,00 Euro vollstrecken?

Wenn nicht, mußt du die Gebühr aus den 3.959,80 Euro berechnen.
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Truddy
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#9

08.10.2013, 09:01

Ok ich mache das jetzt einfach so. :thx
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