Hallo zusammen,
Bei folgendem Fall komme ich nicht mehr weiter. Bitte um Rat.
Wir haben einen Titel erwirtk, auf welchem aber 6 Schuldner aufgeführt sind. Gegen alle sind unterschiedliche Beträge festgesetzt. Alle 6 Gläubiger wohnen im selben Ort, abere unterschiedliche Anschriften. In der Regel brauche ich ja je Schuldner ein Titel unabhängig davon wo die wohnen. Mit dem GV, der für die Ortschaft zuständig ist, habe ich auch schon telefoniert. Der wusste aber leider auch nicht weiter.
Ist es zulässig, kann man nur mit einem Titel gegen alle 6 Schuldner vollstrecken?
Vielen Dank für Eure geschätzte Antwort im Voraus.
Ein Titel, aber mehrer Schuldner aus derselben Ortschaft?
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Ist es zulässig, kann man nur mit einem Titel gegen alle 6 Schuldner vollstrecken
Ja, das ist kein Problem. Du musst halt für jeden Schuldner die entsprechende Forderungsaufstellung beifügen.
- AliceImWunderland
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Wenn die Schuldner Gesamtschuldner sind, dann reicht eine Forderungsaufstellung für alle. Die müssen eh alle zusammen bezahlen.
Wenn du gleichzeitig gegen alle 6 Schuldner vollstrecken willst, dann muss du beim Gericht, welches den Titel erlassen hat, weitere vollstreckbare Ausfertigungen beantragen. Sonst muss du ja immer warten, bis der Titel von einer ZV-Maßnahme zurückkommt, um gegen den nächsten Schuldner zu vollstrecken.
Wenn du gleichzeitig gegen alle 6 Schuldner vollstrecken willst, dann muss du beim Gericht, welches den Titel erlassen hat, weitere vollstreckbare Ausfertigungen beantragen. Sonst muss du ja immer warten, bis der Titel von einer ZV-Maßnahme zurückkommt, um gegen den nächsten Schuldner zu vollstrecken.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Turan hat doch geschrieben, dass gegen alle unterschiedliche Beträge festgesetzt wurden. Also reicht eine Forderungsaufstellung nicht für alle.
Und nachdem alle Schuldner in einem Ort wohnen, geht´s in einem Aufwasch.
Und nachdem alle Schuldner in einem Ort wohnen, geht´s in einem Aufwasch.
Vielen Dank nochmals an Alle. Ich habe nun 6 Zwangsvollstreckungsaufträge erstellt, 6 Forderungslisten zu den jeweiligen 6 ZV-Aufträgen hinzugefügt und im Anhang dann den einen Titel. Ob es so richtig ist oder nicht wird sichs zeigen. Meine Erfahrung werde ich dann gerne mit Euch teilen
- Anahid
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Ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass das so überhaupt nicht geht, was Du vor hast. Nur weil die Schuldner im selben Ort wohnen, heißt das ja nicht, dass derselbe GV zuständig ist oder hast Du das mal bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle abgefragt?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.