Hallo,
ich habe hier mal wieder einen tollen Schuldner:
Ich würde gerne eine Pfüb machen, bin mir aber nicht so ganz sicher.
Hier mal die Eckdaten:
- verheiratet, Gütertrennung, Ehefrau bekommt ALG II
- 1 Kind, bekommt aber Ausbildungsgeld
- Arbeitslosengeld II und Kosten für die Unterkunft: ca. 1500-1600 € und Pflegegeld 235,00 €
- Kindergeld
- Konto mit Eingang des ALG II und Kindergeld läuft auf seine Frau, er hat aber selbst auch noch ein Konto
Ich hätte jetzt das ALG II gepfändet (aber wahrscheinlich ist da auch das ALG II der Frau dabei, oder?) und die Ehefrau und das Kind als unberücksichtigt beantragt.
Was meint ihr?
Was muss ich bei Pfändung ALG II beachten?
Wenn der Schuldner Pflegegeld bezieht, weil er z.B. die pflegebedürftige Ehefrau betreut, dann ist das wie Arbeitseinkommen zu werten.
Bezieht der Schuldner aber Pflegegeld für sich selbst, dann wäre es nicht pfändbar.
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- AliceImWunderland
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Sind die von dir angegebenen 1.500,00 bis 1.600,00 Euro für ALG II und Unterkunft in Bedarfsgemeinschaft, oder bekommt er das alleine? Wenn das eine Bedarfsgemeinschaft ist, dann hat das ganze doch gar keinen Zweck. Liegt noch in der Pfändungsfreigrenze...
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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- katuscha
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Das weiß ich eben nicht genau. Es ist angegeben unter Nr. 10 monatliche Einkünfte.AliceImWunderland hat geschrieben:Sind die von dir angegebenen 1.500,00 bis 1.600,00 Euro für ALG II und Unterkunft in Bedarfsgemeinschaft, oder bekommt er das alleine? Wenn das eine Bedarfsgemeinschaft ist, dann hat das ganze doch gar keinen Zweck. Liegt noch in der Pfändungsfreigrenze...
- katuscha
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So, ich habe eine Nachbesserungsantrag gestellt und folgende Mitteilung vom GV bekommen:
"teile ich Ihnen auf Ihr Schreiben vom 08.10.13 mit, dass eine Nachbesserung nicht in Betracht kommt. Der Schuldner hat die Angaben vollständig gemacht und die Richtigkeit an Eides statt versichert.
Wie sich aus dem Vermögensverzeichnis ergibt bezieht das Kind ein Einkommen aus Ausbildungsvergütung.
Die Ehefrau bezieht ebenfalls Arbeitslosengeld EE.
Der Schuldner selbst bezieht ALG II und des weiteren selbst Pflegegeld."
Dafür berechnet er mir jetzt 18,00 €.
"teile ich Ihnen auf Ihr Schreiben vom 08.10.13 mit, dass eine Nachbesserung nicht in Betracht kommt. Der Schuldner hat die Angaben vollständig gemacht und die Richtigkeit an Eides statt versichert.
Wie sich aus dem Vermögensverzeichnis ergibt bezieht das Kind ein Einkommen aus Ausbildungsvergütung.
Die Ehefrau bezieht ebenfalls Arbeitslosengeld EE.
Der Schuldner selbst bezieht ALG II und des weiteren selbst Pflegegeld."
Dafür berechnet er mir jetzt 18,00 €.