Wenn das Konto genügend Deckung aufweist, wird es nur wg. des offenen Betrages gesperrt. Dieser Betrag wird "geparkt" und nach der 4-Wochenfrist überwiesen. Komplett wird das Konto nur gesperrt, wenn keine Deckung vorhanden ist.Aber unabhängig davon ist ja das Konto erstmal gesperrt. Egal für welche Summe.
Forderung großteils gezahlt, Kontopfändung läuft
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ok, danke für die Info - den Fall hatte ich noch nicht. Das ist gut zu wissen. Ich werde dann dem Drittschuldner Bescheid geben.
Und dann bleibt wieder die gleiche Frage: Darf ich 50 € für den/die Gerichtsvollzieher "behalten"?
Und dann bleibt wieder die gleiche Frage: Darf ich 50 € für den/die Gerichtsvollzieher "behalten"?
Mitteilung an das Gericht, dass nicht vom GV zugestellt werden soll, sondern Zustellung selbst durchgeführt wird.