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Pfändung - Rente - Fo. aus unerlaubter Handlung

Verfasst: 30.09.2013, 12:14
von Dany1981
Hallo,

folgender Fall:

Gegen einen Schuldner hat unser Mandant eine Forderung aus unerlaubter Handlung. Schuldner bezieht jetzt Rente. 962,00 € und hat grad mal Fixkosten von knapp 200,00 € mtl. Ehefrau geht entweder noch arbeiten, hat vor 3 jahren noch 1.800 € netto mtl. gehabt. Schuldner will auf keinen Fall zahlen. Würde jetzt seine Rente pfänden, hab ich nur noch nie gemacht. Wo trag ich das beim Pfüb denn genau ein? Sollte ich außerdem noch die Ehefrau rausrechnen lassen und die alten Daten hernehmen? Wie stell ich das Ganze am Einfachsten an?

Danke schon mal :mrgreen:

Re: Pfändung - Rente - Fo. aus unerlaubter Handlung

Verfasst: 30.09.2013, 12:23
von Cindi
Auf S. 3 des Formulars den Drittschuldner, sprich Rentenversicherer eintragen mit Adresse und auf S. 4 B ankreuzen (Versicherungsträger). Auf S. 7 ff musst Du dann eventuell abzusetzende Beträge eintragen wie z.B. Taschengeldanspruch gegen Ehefrau pp.

Re: Pfändung - Rente - Fo. aus unerlaubter Handlung

Verfasst: 30.09.2013, 12:32
von Dany1981
danke cindi.

die Ehefrau ist sehr vermögend und hat wahrscheinlich mehr Rente wie er...ist das von vorteil?

Re: Pfändung - Rente - Fo. aus unerlaubter Handlung

Verfasst: 30.09.2013, 12:42
von Anahid
Auf jeden Fall die Frau als Unterhaltsberechtigte rausrechnen lassen. Dafür auf S. 1 "Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten" ankreuzen und dann auf Seite 7 das dritte Kästchen ausfüllen und Begründung angeben.

Re: Pfändung - Rente - Fo. aus unerlaubter Handlung

Verfasst: 10.10.2013, 11:40
von Dany1981
Zwischenbericht. Pfüb erlassen....wenn jetzt noch Geld kommt, dann :huepf :mrgreen: :huepf

:thx