Anspruch gegen Drittschuldner?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
refana87
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#1

25.09.2013, 10:23

Hallo,

ich habe bei einem Schuldner die Mietkaution gepfändet. Beschluss wurde im Juni zugestellt. DS-Erklärung wurde zunächst nicht abgegeben. Jetzt rief der Sohn der DS an und teilte mit, dass Schuldner im September ausgezogen ist und Kaution an ihn gezahlt wurde. Seine Mutter sei seit 2011 jedoch keine Eigentümerin mehr (was auch stimmt, habe ich geprüft). Das Vermögensverzeichnis ist von 2013.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob wir einen Schadenersatzanspruch gegenüber der Mutter haben oder nicht, da sie keine Eigentümerin ist. Dies hätte sie ja auch gleich mal in der Erklärung abgeben können.
mrsgoalkeeper
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#2

25.09.2013, 10:36

Wann hast du gepfändet?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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AliceImWunderland
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#3

25.09.2013, 11:04

Der Drittschuldner in diesem Fall ist nicht die Mutter, sondern derjenige, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kaution (Auszug des Schuldners) Eigentümer der Wohnung war. Wenn die Wohnung nämlich veräußert wird, haftet der neue Eigentümer dem Schuldner gegenüber für die Kaution, egal, ob die alte Eigentümerin die Kaution an den neuen Eigentümer herausgegeben hat oder nicht. Das Recht geht auf ihn über.
Dementsprechend ist der neue Eigentümer auch der Drittschuldner. Dann haftet er Euch gegenüber in Höhe der an den Mieter ausgezahlten Kaution.

Wenn zum Zeitpunkt der Zustellung des Pfübs die Wohnung schon veräußert war, dann ist die Pfändung wirkungslos. Dann geht Ihr leider leer aus.

Weißt du, wer der Eigentümer zum Zeitpunkt der Pfändung war?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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refana87
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#4

25.09.2013, 11:24

Zum Zeitpunkt der Pfändung war es schon der Sohn. Eigentumswechsel fand schon 2011 statt. Das tolle ist, dass die Schuldner davon scheinbar nichts wussten, da das Vermögensverzeichnis von Anfang diesen Jahres ist.
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Anahid
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#5

25.09.2013, 11:39

Wenn Du jetzt gepfändet hast und die Eigentumsübertragung bereits zwei Jahre zurückliegt, dann geht die Pfändung ins Leere, wie Alice richtig geschrieben hat.

Haben Deine Schuldner denn in der Vermögensauskunft den Namen ihres Vermieters angegeben und einfach nur angegeben, dass eine Kaution hinterlegt ist (was auch öfter der Fall ist)?

Und wann wurde ausgezahlt? Vor oder nach Eurer Pfändung.
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refana87
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#6

25.09.2013, 11:46

Die haben den Namen angebenen im Vermögensverzeichnis. Die Auszahlung fand jetzt im September statt und die Pfändung war im Juni.
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#7

25.09.2013, 11:49

Ein Mieter wird über einen Eigentumswechsel informiert, sodass das Deinem Schuldner schon bekannt gewesen sein sollte. Gegen die frühere Wohnungseigentümerin kannst Du gar nichts machen; schließlich liegt der Fehler ja nicht bei ihr.

Ob der Sachverhalt ausreicht, um den Schuldner wegen falscher Vermögensauskunft strafrechtlich zu belangen, ist fraglich. Davon abgesehen, dass Ihr durch eine Strafanzeige auch kein Geld bekommt.
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#8

25.09.2013, 12:01

Die (falsche) DSin hat keine DS-Erklärung abgegeben? Sie wäre doch verpflichtet gewesen mitzuteilen, daß der Anspruch nicht besteht.
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#9

25.09.2013, 12:54

Ein DS ist nicht zur Auskunft verpflichtet. Siehe § 840 ZPO.

Dem Schuldner nachzuweisen, dass er falsche EV abgegeben hat, wird kaum möglich sein. Dafür müsste man nachweisen, dass der Schuldner wissentlich falsche Angaben gemacht hat und vor allem, dass er eine Mitteilung über den Eigentümerwechsel erhalten hat. Den Zugangsnachweis wird man als Gläubiger kaum führen können. :(

Ich würde sagen: Es ist die Mühe nicht Wert, diesbezüglich noch irgenetwas zu unternehmen. Besser Ausschau nach anderen Vollstreckungsmöglichkeiten gegen diesen Schuldner halten.
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#10

25.09.2013, 13:06

Alice der ist zur Auskunft verpflichtet.

Bei einer Privatperson würde ich allerdings auf jeden Fall nochmal hinsichtlich der Auskunft nachhaken, weil den meisten ihre Verpflichtung nicht bewusst ist. Ob Feuergirl das gemacht hat, weiß ich nicht. Immerhin sind hier drei Monate seit der Zustellung des PFÜB bis zur Auszahlung der Kaution vergangen. Was sich da in der Zwischenzeit abgespielt hat, kann nur Feuergirl beurteilen.
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