Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob ihr bereits Erfahrungen mit der Einholung der Auskunft bei der BaFin durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung habt.
Stellt ihr im ZV-Auftrag insoweit einen gesonderten Antrag? Zur Einholung einer solchen Auskunft über Konten/Bankverbindungen des Schuldners ist der GV ja nach der ZV-Reform berechtigt.
Wie hoch sind die dafür anfallenden Kosten?
Erfahrungen mit Einholung Auskunft BaFin im Rahmen der ZV
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Habe schon ein paar derartige Auskünfte eingeholt. Bei diesen Auskünften ist leider nicht erkennbar um welche Art Konto es sich handelt (Sparbuch, Girokonto o.ä.).
Ein Vollstreckungserfolg hat es nach Erhalt der Auskünfte nicht gegeben, da kein geheimes Vermögen vorhanden war.
Die Extrakosten würde ich auf etwa 20 € alles in allem schätzen.
Weiteres findest du im Thread über die Reform und Auskünfte.
Ein Vollstreckungserfolg hat es nach Erhalt der Auskünfte nicht gegeben, da kein geheimes Vermögen vorhanden war.
Die Extrakosten würde ich auf etwa 20 € alles in allem schätzen.
Weiteres findest du im Thread über die Reform und Auskünfte.
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