Erfahrungen mit Einholung Auskunft BaFin im Rahmen der ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Magdalene
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 18.09.2007, 16:32
Wohnort: Lünen

#1

19.09.2013, 13:24

Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob ihr bereits Erfahrungen mit der Einholung der Auskunft bei der BaFin durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung habt.
Stellt ihr im ZV-Auftrag insoweit einen gesonderten Antrag? Zur Einholung einer solchen Auskunft über Konten/Bankverbindungen des Schuldners ist der GV ja nach der ZV-Reform berechtigt.
Wie hoch sind die dafür anfallenden Kosten?
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#2

19.09.2013, 14:40

Habe schon ein paar derartige Auskünfte eingeholt. Bei diesen Auskünften ist leider nicht erkennbar um welche Art Konto es sich handelt (Sparbuch, Girokonto o.ä.).
Ein Vollstreckungserfolg hat es nach Erhalt der Auskünfte nicht gegeben, da kein geheimes Vermögen vorhanden war.

Die Extrakosten würde ich auf etwa 20 € alles in allem schätzen.

Weiteres findest du im Thread über die Reform und Auskünfte.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Magdalene
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 18.09.2007, 16:32
Wohnort: Lünen

#3

23.09.2013, 14:48

Danke für die Info und den Hinweis auf den Thread.
Leider steht da zu den Auskünften der BaFin auch nicht besonders viel.
Tja, also mal wieder learning by doing... :pfeif
Antworten