Herausgabevollstreckung - Tiere & Rollstuhlfahrer

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mietzemau
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#1

18.09.2013, 11:59

Hallöchen :wink1

soeben rief mein Chef mich an wegen der frischen Gerichtspost. Wir haben in einer Akte die Herausgabevollstreckung eingeleitet, im Vorfeld das Vermieterpfandrecht ausgesprochen.

Jetzt teilt der zuständige GV mit, bzw. weist darauf hin, dass sich in der Wohnung Tiere befinden und ein querschnitssgelähmter Rollstuhlfahrer.

Ich muss leider mal ganz doof fragen, ob ich hier etwas zu beachten habe? Mir ist schon klar, dass im Falle des spurlosen Verschwindens der "Mieter" das Tierheim hinzugezogen werden muss, wenn die Tiere zurückgelassen werden. Wie handhabt ihr das? Schon mal Erfahrungen gemacht? Im Vorfeld mit dem örtlichen Tierheim gesprochen?

Aber ist es relevant für die Vollstreckungsmaßnahme, dass eine Person im Rollstuhl sitzt?

Vielen Dank für eure Hilfe
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Tölpel
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#2

18.09.2013, 12:22

Ich denke, dass sich wg. des Rollstuhlfahrers das Sozialamt einschaltet. Wer das veranlasst, weiß ich nicht. Ruf doch mal den zuständigen GV an.
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#3

18.09.2013, 12:36

Die Frage ist, handelt es sich bei dem Rollstuhlfahrer um den Mieter oder einen unbekannten Untermieter?
Gegen einen sog. "unbekannten Untermieter" kann im Wege des EV-Verfahrens nach § 940a ZPO die Räumung weiterbetrieben werden. Bezüglich der Tiere müsste mit dem Ordnungs- bzw. Veterinäramt Kontakt aufgenommen werden.
Weitere Besonderheiten bei der ZV gibt es nicht, evtl. spielt der Grad der Behinderung eine Rolle im Falle eines Vollstreckungsschutzantrages.
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Mietzemau
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#4

18.09.2013, 12:51

Also die Person im Rollstuhl ist gesamtschuldnerisch mit seiner Mutter verurteilt worden. Er ist bzgl. des Räumungsanspruchs im VU explizit mit benannt, im Vollstreckungsauftrag ebenfalls.

@Tölpel: viellt stell ich mich heute einfach nur doof an, aber was genau hat hier das Sozialamt mit zu tun? Evlt. wegen drohender Obdachlosigkeit, weil auf die schnelle nichts Barrierearmes gefunden wird? Macht das nicht im Zweifel der GV in der Frist zwischen Terminmitteilung und Terminsdurchführung? Meines Wissens nach ist er ja bei Räumungen gehalten, das Amt zu informieren, daher bin ich jetzt in diesem Fall auch davon ausgegangen.

Im Zweifel muss ich ihn eben anrufen. :cry:
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#5

18.09.2013, 13:57

Guck mal hier. Im Zweifel weis den GV mal darauf hin. Vielleicht ist das ja auch ein "neuer" GV http://www.justizforum.nrw.de/showthread.php?t=524

Bezüglich der Tiere kannst Du hier nachlesen http://www.strunz-alter.de/obj/content- ... fahren.pdf
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#6

18.09.2013, 14:16

:thx :thx
klasse Texte, danke Anahid, sehr hilfreich :thx
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#7

18.09.2013, 21:29

Wegen der Tiere wird sich der GV wenig Gedanken machen, da ja das Vermieterpfandrecht ausgesprochen wurde und damit muss sich der Räumungsgläubiger beschäftigen. Der GV hat wohl deshalb darauf hingewiesen, damit sich der Gläubiger kümmert.
Problematisch ist es schon mit dem querschnittsgelähmten Schuldner. Ob da das Sozialamt schnell geeigneten Wohnraum findet?
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#8

18.09.2013, 21:41

Wenn nicht, besteht ja immer noch die Möglichkeit der Wiedereinweisung des Schuldners in die Wohnung durch das zuständige Wohnungsamt. Damit ist dann die Miete zumindest in Zukunft gesichert. Das ist mir schon ein paar Mal so passiert in letzter Zeit, wobei da sogar die meisten Rückstände gezahlt wurden.
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#9

19.09.2013, 08:18

Och, das ist auch interessant zu wissen. Danke schön.

Ich hab den Mdt darauf hingewiesen, dass abzuwarten bleibt, ob die Schuldner Räumungsschutz beantragen. Bzgl. der Tiere ist halt abzuwarten, ob im Falle des Verschwindens der Schuldner die Tiere zurückbleiben, dann müssen die ins Th gebracht werden. Bei diesem Mdt habe ich jetzt nicht das Th im Vorfeld informiert, weil das der Schlag Mensch ist, der sich de Viecher untern Arm klemmt und eiteitei macht oder sie mitm Leckerli selber ins Th bringt.

Die Kölner machen das gern mit der wieder Einweisung und schon mal Zahlung. Allerdings hier in Lev nicht wirklich. Sobalds um Zahlung geht, sind die meist weg. Und bei 2 Personen und einem Haus...mh..fraglich.
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#10

24.09.2013, 19:14

Hallo Mietzemau,

ja, ich denke, dass wegen drohender Obdachlosigkeit das Sozialamt eingeschaltet wird, weiß jetzt aber nicht von wem. Bei uns in der Pfalz wird jedenfalls keiner auf die Straße gesetzt. Und ja, wahrscheinlich informiert der Gerichtsvollzieher das Sozialamt, darum habe ich ja auch geraten, ihn anzurufen.
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