Hallo,
unser Vollstreckerin ist im Urlaub, ich mache ein bißchen Vertretung.
Mein Problem:
Es geht um einen PfÜB. Die Forderung ist bezahlt, nur liegt der KFB leider immer noch nicht vor.
Kann ich jetzt beim Drittschuldner solange das Ruhen der Pfändung erklären? Im Urteil steht ja schon drin, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, die sind nur noch nicht beziffert.
Oder muss ich die Pfändung ganz aufheben und wenn der KFB da ist, wieder von vorn anfangen?
Ruhen der Pfändung
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m.M.n. brauchst Du nichts aufheben. Wenn die Forderung bezahlt ist, ist der PfÜB doch erledigt. Wegen des KFB musst Du dann einen neuen PfÜB machen, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi
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Wenn der Drittschuldner gezahlt hat, musst Du den Pfüb nicht aufheben lassen. Wenn der Schuldner selbst gezahlt hat, musst Du den Drittschuldner informieren, dass die Pfändung erledigt ist.