ZV aus VU trotz Einspruch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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repfiffi
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#1

16.09.2013, 08:20

Guten Morgen Ihr Lieben,

nach über einem Jahr Elternzeit und der Neuerung der ZV bin ich nun unsicher, ob ich hier richtig liege oder Dinge (neu) beachten muss - daher die Frage an Euch:

Wir haben ein VU erwirkt (Räumungstitel) Ggs. hat Einspruch eingelegt und beantragt, Räumungsschutz sowie Vollstreckungsschutz -
Auftrag nun vom Chef dennoch vollstrecken - nun meine Frage:

muss ich mir hier auch vom Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung des VU zuschicken lassen? (Rechtskraftvermerk macht an dieser Stelle keinen Sinn, da die Ggs. ja Einspruch eingelegt hat, oder?) - oder kann ich die "einfache Ausfertigung" an den GV schicken und den die Zustellung mit der Räumung übernehmen lassen?

gibt es noch weitere (neue) Punkte, die hier zu beachten wären?

Ich danke Euch schon mal im Voraus für Euren Rat - einen schönen Start in die neue Woche gewünscht -
Eure repfiffi
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#2

16.09.2013, 08:31

An den Voraussetzungen der ZV hat sich nichts geändert - Titel, Klausel, Zustellung.
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repfiffi
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#3

16.09.2013, 08:35

mich verwirrt das immer mit dem Zusatz Titel "vorläufig vollstreckbar" ....
also dennoch eine vollstreckbare Ausfertigung vom Gericht anfordern und dann kanns losgehen, ja?! Danke
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#4

16.09.2013, 08:37

Du brauchst immer eine vollstreckbare Ausfertigung (außer für ein VZV).
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repfiffi
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#5

16.09.2013, 08:56

klar, macht sinn :pfeif
oh weh, wie leicht ich mich doch verunsichern lasse - danke dir fürs "gerade rücken" :wink2
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#6

16.09.2013, 08:57

Gerne :D
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