ich habe grade ein Vermögensverzeichnis vorliegen (von Ende 2012) und überlege, welche Vollstreckungsmöglichkeiten sich daraus ergeben.
Die Schuldnerin bekommt ALG II, Kindergeld und Wohngeld. Außerdem hat sie Rentenanwartschaften bei der Dt. Rentenversicherung. Die Schuldnerin ist 26 Jahre alt.
Ich würde unserer Mandantin vorschlagen, das Konto zu pfänden. Habe ich das richtig verstanden, dass die o.g. Sozialleistungen in vollem Umfang pfändbar sind, wenn es sich bei dem Konto nicht um ein P-Konto handelt bzw. das Konto nicht binnen vier Wochen nach Eingang der Pfändung auf ein P-Konto umgestellt wird? Das würde heißen, wenn die Schulnderin nicht reagiert, würde die Bank das volle Guthaben auszahlen (vorausgesetzt es liegen keine weiteren Pfändungen vor), oder? Ich würde sowieso trotz P-Konto pfänden wollen, für den Fall, dass sich die Einkommensverhältnisse der Schuldnerin ändern oder mal zusätzlich Geld eingeht. Was meint ihr?
Ich habe außerdem gehöhrt, dass man den Dispo pfänden kann. Welche Voraussetzungen liegen hierfür vor?
Bezüglich der Rentenanwartschaften ist es doch so, dass es erst zur Auszahlung der gepfändeten Beträge kommt, wenn der Schuldner den Rentenanspruch erwirbt. Da können wir ja bei einer 26-jährigen Schuldnerin lange warten. Also lohnt sich das schonmal nicht, oder?
Viele Grüße und
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Sanya