ZV-Auftrag nach erfolglosem PfÜb gegen eine UG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ellimorelli
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#1

09.09.2013, 16:40

:wink1 Hallo!

Ich will mich gerade an einem ZV-Auftrag gegen eine UG versuchen. Der vorangegangene PfÜb zwecks Kontopfändung lief leider ins Leere. Naja, mit ZV steh ich irgendwie auf Kriegsfuß und seit dem 01.01. diesen Jahres hab ich auch keinen ZV-Auftrag gemacht.

Was muss ich allgemein bei einem ZV-Auftrag beachten und was im Hinblick auf die UG?

Bitte entschuldigt die allgemein gefasste Fragestellung.
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Anahid
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#2

09.09.2013, 17:07

Kennst Du die englische Rechtsform Limited (Ltd.)? Das Pendant hierzu ist die UG. Eine Gesellschaft, die von einem Gesellschafter gegründet wurde mit einer Einlage von in der Regel 1,00 €. Falls Du mehr über die UG lesen möchtest, dann hier http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehme ... %C3%A4nkt)

Du hast also eine Rechtsform ähnlich der GmbH, nur mit dem Problem, dass es nur eine geringe Einlage gibt, die ja nicht mal das Loch im hohlen Zahn ausfüllt und keiner persönlich mit seinem privaten Vermögen haftet.

Das zunächst mal für die UG. Vollstreckung also nicht anders, als bei einer GmbH.

Bezüglich der Vollstreckung ab 01.01. kann ich Dir nur mitteilen, dass ich keine Vollstreckungsaufträge mehr vorlagere. Das ist m.E. Geldschneiderei der Rechtsanwälte. Vollstreckungsaufträge haben in der Vergangenheit meist nichts gebracht und werden es auch zukünftig nicht tun. Entsprechend beantrage ich seit dem 01.01. sofort die Abgabe der Vermögensauskunft.

Gerade bei einer UG halte ich einen Vollstreckungsauftrag für noch sinnloser. Lad den Geschäftsführer sofort zur Vermögensauskunft. Aber in der Regel kommt da nichts bei rum.

Ansonsten: Vollstreckungsauftrag wie früher. Es gibt keine Formvorschrift. Die gibt es ausschließlich für den PFÜB.
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ellimorelli
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#3

09.09.2013, 17:37

ich wollte gern dieses Formular nutzen http://dgvb-mv.de/" target="blank

und du meinst es würde nichts bringen, den GV hinzuschicken mit dem Auftrag unter: "F" Zahlungsvereinbarung zu treffen, "G" Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen und Widerspruch gegen Einstellung nach § 63 GVGA, "I" Abnahme der VA nach § 802c ZPO, "J" Einholung Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern, "L" Verzicht auf die Teilnahme am Termin der Abgabe der VA und um Mitteilung Terminsnachricht, "N" beantragung Erlass Haftbefehl bei Verweigerung Abgabe der VA, "P" Wegnahme der im Titel bezeichneten beweglichen Sache (in meinem Fall die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010)

das wäre nicht von Erfolg gekrönt?
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#4

09.09.2013, 18:01

Pfändung Lohnsteuerkarte für wen?

Klar kannst Du das Formular benutzen. Wie gesagt, Du musst es nicht. Es gibt keinen Formularzwang.

Ich würde halt F und G weglassen. F ist auch ziemlich gefährlich für den Fall, dass die UG in die Insolvenz geht.
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#5

09.09.2013, 18:06

die Lohnsteuerkarte für unseren Mandanten, er war bei der UG angestellt.

das VU erging wegen Lohnzahlung und Herausgabe der Lohnsteuerkarte
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ellimorelli
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#6

09.09.2013, 18:07

okay, das Weglassen von "F" leuchtet mir ein, aber warum sollte auch "G" weggelassen werden? auch wegen einer möglichen Insolvenz? bei "G" würde ich noch die Taschenpfändung und den Pfändungsauftrag, nach Abnahme der Vermögensauskunft, soweit sich daraus pfändbare Gegenstände ergeben, ankreuzen
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#7

09.09.2013, 19:09

Soweit ich weiß, bist Du gerade im Mutterschutz und kurz vor der Entbindung, ellimorelli. Ich habe doch arge Zweifel, ob das nichts persönliche ist und würde dann gerne mal über die näheren Hintergründe per PN aufgeklärt.
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