Erfahrungen mit langer Bearbeitungsdauer PfÜb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jule69
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#1

09.09.2013, 08:17

Hat jemand zur Zeit ähnliche Erfahrungen mit langer Bearbeitungsdauer für den Erlass eines Pfüb gemacht? Ich habe am 13.07. beim AG Wedding den Erlass eines PfÜbs beantragt, die GK wurden schon gleich abgebucht von meinem Konto, auf Sachstandsanfrage bekomme ich mitgeteilt, dass derzeit nur ein Rechtspfleger für die PfÜbs zuständig ist, da alle anderen krank oder im Urlaub oder so und mein PfÜb noch lange nicht an der Reihe ist...ich meine das ist jetzt schon fast zwei Monate her! Vor allem kann man ja nix weiter machen, wenn ich den Rechtspfleger jetzt noch mit Sachstandsanfragen nerve, wirds auch net schneller...evtl. mal den Präsidenten des AG anschreiben (also keine Dienstaufsichtsbeschwerde sondern nur irgendwie meinen Unnmut kundtun?)
Taki
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#2

09.09.2013, 09:41

Hallo Jule,

ich hab da sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht.

Komischerweise geht es mit den Pfübsen in den - sorry für den etwas nostalgischen Ausdruck - alten Bundesländern ziemlich fix. Da ist das manchmal nach zwei bis drei Tagen durch. Hier in meiner Gegend -Landkreis Anhalt-Bitterfeld- zieht es sich ähnlich lang wie bei dir. Auf Nachfrage bei Gericht kriegt man dann schon mal die Antwort dass die Rechtspfleger die Pfübse erstmal vier Wochen liegen lassen, bevor sie sie überhaupt bearbeiten... :motz. Geht ja wohl gar nicht. Ich mache hauptsächlich Lohnpfändungen (Unterhaltsrückstände). Da kann es sein, dass der Schuldner zwischenzeitlich schon mal wieder den Arbeitgeber gewechselt hat.

Neben der langen Dauer fällt mir auch immer wieder auf, dass die Gerichte vergessen, den pfandfreien Betrag einzusetzen...auch sehr ärgerlich. Ich telefonier bei jedem PfüB als erstes mit dem Drittschuldner, ob in seinem Exemplar alles korrekt eingetragen ist.

Man will ja die Rechtspfleger auch nicht verärgern, sonst dauerts noch länger. Da hilft nur Geduld, Geduld, Geduld.... :pfeif

LG Taki!
Pitt
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#3

09.09.2013, 09:45

Wedding hatte ich noch nicht, aber bis zum Erlass meines PfÜB beim AG Köpenick vergingen fast taggenau 2 Monate. In einem weiteren Verfahren beim LG Berlin vergingen mehr als 4 Wochen, bis wir eine Zustellungsmitteilung unserer Klage bekamen.
Jule69
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#4

09.09.2013, 10:20

Puh...das kann doch alles nicht wahr sein :-((
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Kanzleihund
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#5

09.09.2013, 12:38

Wie sagte eine Bekannte (Rechtspflegerin) am Wochenende zu mir: Das ist wie Mainz, nur ohne Züge!
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katuscha
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#6

09.09.2013, 13:29

Dann berichte ich jetzt mal von einem guten Beispiel: Amtsgericht Emden: Pfüb am 23.08.13 weggeschickt, am 28.08.13 wurde er erlassen. :D
grommelie
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#7

09.09.2013, 15:26

Ich kann auch nur positiv berichten, vor allem seit der Formularzwang eingeführt wurde. Bei unserem Amtsgericht nebenan habe ich die Erlaßnachricht oftmals wieder auf dem Tisch, bevor das Vorläufige Zahlungsverbot zugestellt ist.
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#8

09.09.2013, 15:30

Bei uns gehts auch relativ schnell. Aber Berlin braucht oft länger :pfeif

Ein neutrales "Beschwerdeschreiben" finde ich gut. Ansonsten kann man sich nur mit VZV´s behelfen (was auch nicht die goldene Lösung ist, aber immerhin).
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#9

09.09.2013, 15:32

Ob eine Beschwerde etwas bringt, ist die Frage, wenn nur ein Rechtspfleger zum Bearbeiten der Pfübse da ist. Das Problem ist dem AG-Leiter bestimmt bekannt. Aber ein neutrales Schreiben schadet mit Sicherheit nicht.
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#10

09.09.2013, 15:35

Steter Tropfen.....Wenn sich viele Leute aktenkundig beschwerden dürfte ein gewisser Druck entstehen.
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