Hallo zusammen
Folgender Sachverhalt:
Zahlungsaufforderung vor ZV an Gegner: er soll Kosten (KfB) + Zinsen + Vergütung (3309 RVG) zahlen.
Keine Zahlung innerhalb gesetzter Frist, also Vollstreckungsauftrag abgeschickt.
Am nächsten Tag geht eine Zahlung des Schuldners ein, mit der er alles aus der Zahlungsaufforderung ausgleicht.
Daraufhin haben wir den ZV-Auftrag zurückgenommen (blöd, ich weiß).
Offen sind jetzt noch Gerichtsvollzieherkosten für den zurückgenommenen Auftrag und Kosten für die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal. Die Auskunft habe ich vor Einleitung der ZV eingeholt
... und 0,02 € Zinsen
Hat der Schuldner natürlich nach Aufforderung nicht gezahlt.
Meine Frage dazu:
Wenn ich jetzt wegen der Kosten und Zinsen einen neuen Vollstreckungsauftrag an den GVZ schicke, ist das dann noch die selbe Angelegenheit und ich kann keine neue Gebühr 3309 ansetzen?
ZV Hauptforderung bezahlt - gleiche Angelegenheit?
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Sehe ich auch so, neue Angelegenheit..