Pfändung läuft, nun wurde der Titel abgeändert

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sternchen29
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#1

28.08.2013, 12:41

Hallo! Ich brauche mal wieder ein bisschen Hilfe :(

Wir pfänden seit 2011 Kindesunterhalt beim Arbeitgeber des Schuldners und bekommen auch regelmäßig Zahlungen, allerdings nicht in voller Höhe. Jetzt haben wir einen neuen Titel, in welchem der alte Titel abgeändert und der Unterhalt höher festgesetzt wurde. Nun soll ich wieder die Pfändung betreiben. Wie gehe ich da jetzt am besten vor? Muss ich die alte Pfändung für erledigt erklären und "einfach" eine neue machen?

Kann mir bitte jemand helfen?

LG Sternchen29
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#2

28.08.2013, 12:49

Grundsätzlich würde ich erst die neue Pfändung machen und wenn die beim Drittschuldner ist, würde ich die alte erledigt erklären.

Aber was mich wundert, warum ihr Zahlungen nicht in voller Höhe bekommt oder was meinst du damit. Kommt den wenigstens der bisher titulierte laufende Unterhalt nach dem alten Titel?
Das verstehe ich gerade nicht. :kopfkratz
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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Sternchen29
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#3

28.08.2013, 12:57

Der alte Titel belief sich auf 225 € monatlich und dazu kam noch ein Rückstand von 1.800 €. Darauf hat der Drittschuldner Zahlungen geleistet, aber halt nie genug, so dass bis heute noch immer ein Rückstand von inzwischen gut 1.500 € (abzgl. der Zahlungen und zzgl. des lfd. Unterhaltes) besteht. Wir werden also auch in Zukunft wohl nie den vollen laufenden Unterhalt bekommen, geschweige denn Zahlungen auf den Rückstand.
Liebe Grüße
Sternchen29
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Tigerle
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#4

28.08.2013, 15:23

Wurde der Betrag im Titel von Anfang an erhöht oder ab einem bestimmten Zeitpunkt der Unterhalt mit dem neuen Titel höher festgesetzt?
Sternchen29
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#5

28.08.2013, 15:40

Der neue, höhere Betrag gilt ab Juli 2013, nicht rückwirkend.
Liebe Grüße
Sternchen29
Ernie

#6

28.08.2013, 15:42

Die alte Pfändung läuft solange, bis auch der Unterhalt Juni 2013 getilgt ist. Du kannst jetzt schon - wenn die Voraussetzungen der Vollstreckung vorliegen- eine neue Pfändung hinsichtlich der Unterhaltsbeträge ab Juli 2013 ausbringen.
Sternchen29
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#7

28.08.2013, 15:49

Dann muss ich also als Rückstand den Unterhalt für Juli und August pfänden und laufenden Unterhalt ab September?
Liebe Grüße
Sternchen29
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#9

28.08.2013, 16:10

Wow, super! Ich dachte schon, ich müsste eine endlos lange Forderungsaufstellung über die gesamten Zahlungen usw. machen. Dann ist das ja alles doch recht einfach. Klasse! Ganz ganz vielen Dank :knutsch
Liebe Grüße
Sternchen29
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