Kostenfestsetzungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Vance
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#1

26.08.2013, 16:42

Hallo.

Kann mir jemand erklären, warum in Kostenfestsetzungsbeschlüssen Am Ende der Satz steht: "Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar"? Wofür ist das wichtig?

Danke.
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#2

26.08.2013, 16:46

Nur, wenn Du aus dem zugrunde liegenden Titel vollstrecken kannst, kannst Du das auch mit dem Kfb. Der Kfb ist in seiner Vollstreckbarkeit abhängig vom Titel.
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