Hallo ich hätte mal eine Frage,
es geht um eine ZV-Angelegenheit. Unser Schuldner gegen den wir vollstrecken wollen hat eine Lebensgefährtin (nicht verheiratet). Von ihrem Konto wurden bisher immer unsere Kostenrechnungen beglichen. Nunmehr müssen wir gegen unseren Schuldner vollstrecken, haben aber keine Kontoverbindung von ihm, nur von der Lebensgefährtin.
Können wir das Konto der Lebensgefähtin zur Pfändung nehmen oder geht das nicht??
Vielen Dank für die Hilfe
ZV: Kontopfändung Lebensgefährte
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Nein das geht nicht. Allerdings dürfte sich was unter dem Stichwort Auszahlungsanspruch finden.