Auskunftanspruch des Schuldners bei Pfändung
Verfasst: 16.08.2013, 10:33
Hallo,
wir haben einen Fall und vertreten die Schuldnerin.
Dort liegen jetzt zwei Pfändungen vor und nur eine konnte bislang geklärt werden.
Bei der anderen tappen wir alle im Dunkeln. Die Bank hat nun unserer Mandantin mitgeteilt, dass
sie keine Auskunft zu den Pfändungen gibt.
Hat jemand von Euch einen Vorschlag wie ich die Bank dazu bringen kann, dass wir die Auskunft von dort erhalten?
Beim Gläubiger selbst brauchen wir es nicht zu versuchen; der wird das alles enorm verzögern.
schon einmal im Voraus.
wir haben einen Fall und vertreten die Schuldnerin.
Dort liegen jetzt zwei Pfändungen vor und nur eine konnte bislang geklärt werden.
Bei der anderen tappen wir alle im Dunkeln. Die Bank hat nun unserer Mandantin mitgeteilt, dass
sie keine Auskunft zu den Pfändungen gibt.
Hat jemand von Euch einen Vorschlag wie ich die Bank dazu bringen kann, dass wir die Auskunft von dort erhalten?
Beim Gläubiger selbst brauchen wir es nicht zu versuchen; der wird das alles enorm verzögern.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)