Hallo
für unseren Mandanten habe ich einen VB erwirkt. Gesamter Schriftverkehr vorab einschließlich der amtlichen Zustellungen erfolgte an den Schuldner mit Vorname Carl Wuth (Name geändert!). Nunmehr teilt der GVz mit, eine ZV aus dem Titel sei nicht möglich, da an dem Briefkasten nur "Karl Wut" stünde. Nachfrage beim EMA ergab, der Name lautet richtig "Karl Wuth".
Nachfrage beim Mahngericht ergab, so kleine Änderungen seien möglich, grade bei nicht deutschen Namen käme das schon mal öfter vor. Ich solle den Titel einfach hinschicken. Getan wie gesagt.
Nunmehr erhalte ich ein Schreiben vom Mahngericht zurück, der Antrag sei unzulässig. Es obliege dem Gläubiger vor Antragstellung sich genau zu informieren.
so what? muss ich einen neuen MB beantragen? oder kann ich den GVz mit einer an den Titel getackerten EMA noch mal losschicken?
fragende Grüße
GVz verweigert ZV aus VB mit falschem Vornamen
- Anahid
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Wenn der lt. EMA so heißt, wie in Deinem Titel angegeben, warum schickst Du den Titel dann ans Mahngericht zurück? Oder hast Du Dich hier irgenwo in Deinem Sachvortrag verhauen?
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Okay...also Titel falsch. Da wird Dir leider nix anderes übrig bleiben, als ein neues Mahnverfahren durchzuführen. Dieses Problem hatte ich auch schon
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Welchen Antrag hast Du denn genau wie an das Mahngericht wegen der Änderung gesandt?
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Doch Jupp....ist mein Ernst. Titelumschreibung trotz entsprechender EMA-Auskunft, dass unter der Anschrift immer nur eine Person mit dem entsprechenden Namen gelebt hat und nie eine mit dem im Titel angegebenen Namen, wurde vom Mahngericht nicht durchgeführt. Und darum musste ich, ob es mir gefiel oder nicht, neuen MB beantragen. Aber hab eben mal im Forum hier nachgeguckt: dieses Problem hatte nicht nur ich schon.
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Ich denke aber hier kann man durchaus auf einen Schreibfehler abstellen. Der Name an sich ändert sich ja nicht, nur die Schreibweise. Ist ja nicht so, dass der Vorname erst Karl und jetzt Kurt lautet. Das wäre auch für mich etwas anderes.
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Ich habe beantragt, wegen eines offensichtlichen Schreibversehens den Titel hinsichtlich der Schreibweise zu korrigieren. Darauf das Mahngericht "...Der Bescheid wurde antragsgemäss erlassen und eine fehlerhafte Sachbehandlung durch das Mahngericht liegt nicht vor." Dann noch was von gerade im stark vereinfachten Verfahren des gerichtl. MV sollte vor Antragstellers mit "besonderer Sorgfalt" der Antragsgegner ermittelt werden. Fazit wäre, vor jedem MB-Antrag eine EMA-Anfrage zu starten.