Pfändung Bausparvertrag, DS bezieht sich auf Bankgeheimnis

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Zumba1982
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#1

12.08.2013, 10:54

Hallo,

hab folgendes Problem. Zunächst ich weiß dass man den Bausparvertrag eigentlich pfänden und kündigen kann (ggf. auch ohne Vertragsnummer) aber ich komme erstmal nicht weiter:

Also folgender Fall:

Im´Vermögensverzeichnis steht Bausparvertrag (Bausparkasse ist auch angegeben aber nur der allgemeine Name), montalicher Überweisungsbetrag 30,00 € Stand damals 300,00 €. Meine Kollegin hat einen Pfüb gemacht und als Drittschuldner zu 3. die Bausparkasse, Adresse von Stuttgart angegeben. Von dort kam die Nachricht dass der Schuldner nicht in dem Bestand geführt wird.

Ich habe dann bei der für den Schuldner zusändigen (Vermutung) Bausparkasse angefragt, ob dort ein Bestand besteht. Die beziehen sich auf das Bankgeheimnis und teilen mit, dass sie ohne Vollmacht des Schuldners (die wir ja wohl kaum bekommen werden) keine Auskünfte geben können. :roll: :evil:

Soll ich jetzt einfach so auf gut Glück dorthin pfänden??? Habe ja auch keine Vertragsnummer. Und wenn die dann als DS wieder mitteilen, dass sie gemäß Bankgeheimnis keine Auskunft geben können, hab ich außer Kostenverursachung nichts gekonnt.........oder gilt die Pflichtabgabe der Drittschuldnererklärung nicht für das Bankgeheimnis?????

Bitte helft mir???? Hab absolut keinen Plan. :roll:

Danke


P.S. Pfändung in Konto erfolglos - kein bzw. zu geringes (unter Pfändungsgrenze) Guthaben. AG ist inzwischen nicht (mehr) vorhanden. (Schuldner war bis Juli dort, war aber seit Anfang des Jahres krank, also Zwischenpfändung des Krankengeldes, aber nun isser wieder gesund.....) Wollen den Gläubiger anfragen, ob wir eine neue Abgabe VA anfordern sollen, würde ihm dann gleich das mit der Pfändung Bausparkonto fragen, brauche aber vorher die Antwort.

Puh Pfändung und ZV wird nie mein Liebling werden ;) :oops:
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Anahid
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#2

12.08.2013, 12:47

Bei den Bausparkassen ist das nicht anders, als bei anderen Banken. Es gibt eine Hauptstelle. Daher kannst Du davon ausgehen, dass der nirgendwo bei dieser Bausparkasse geführt ist. Fragt sich halt wie alt das alte Vermögensverzeichnis ist; vielleicht ist der Vertrag schon aufgelöst.
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Zumba1982
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#3

12.08.2013, 13:44

Hm das Verzeichnis ist von Februar 2013 !!!! Und ich bin bei der selben Bausparkasse und weiß daher dass eine Auflösung mindestens 6 Monate dauert. Komisch ist das schon........ :(
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#4

12.08.2013, 13:47

Je nach Kosten-/Nutzenverhältnis käme noch eine Auskunftsversicherung des Schuldners nach § 836 ZPO in Betracht, da der PfÜB ja bereits ausgebracht wurde. Aufforderung unter Fristsetzung an den Schuldner, genaue Vertragsnummer und aktuellen Vertragsstatus mitzuteilen sowie eine Kopie des Bausparvertrages und des letzten Kontoauszuges vorzulegen. Zustellung per GVZ und Hinweis auf die Auskunft der Bausparkasse, wonach entgegen seiner Angaben in der EV kein Vertragsverhältnis besteht und darauf, dass bei fruchtlosem Fristablauf das EV-Verfahren nach § 836 ZPO durchgeführt wird.
Zuletzt geändert von Pitt am 12.08.2013, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.
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#5

12.08.2013, 13:48

Zumba1982 hat geschrieben:Hm das Verzeichnis ist von Februar 2013 !!!! Und ich bin bei der selben Bausparkasse und weiß daher dass eine Auflösung mindestens 6 Monate dauert. Komisch ist das schon........ :(
Das ist so nicht richtig. Man kann sofort kündigen, büßt dann aber in der Regel Geld ein wegen der vorzeitigen Auflösung. Das passiert bei der Kündigung mit einer 6-Monats-Frist nicht.

Ich würde unter Hinweis auf den Pfüb Nachbesserung hinsichtlich der genauen Angaben der Bausparkasse anfordern.
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Zumba1982
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#6

12.08.2013, 14:01

Ok :thx nachbesserung ist eh geplant bzw. neue Abgabe, da sich mit seinem Arbeitgeber auch schon etwas geändert hat. :) Vielleicht komme ich ja da weiter.

P.S. @Pepples Coole Signatur. Muss ich mir merken, passt manchmal bei mir :) :pfeif
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