Guten Morgen Ihr Lieben!
Oh man, 1 Jahr Elternzeit und ich habe alles vergessen....
Mein Chef hat mir eine Akte vorgelegt, in der ein VB ergangen ist. Die Gegenseite hat jedoch verspätet Widerspruch erhoben, der als Einspruch behandelt wurde. Nun befinden wir uns im streitigen Verfahren - Termin wurde auf September angesetzt.
Nun will mein Chef, dass ich ein VzV + PfÜB beantrage. Ist das hier denn möglich? Meines Erachtens geht das doch nicht - auch wenn wir einen VB in der Akte haben - aber gerade weil die Gegenseite ja gegen diesen vorgegangen ist, ist das doch nun kein rechtskräftiger Titel, aus dem ich vollstrecken kann, oder???
Ich danke für Antworten - und wünsche Euch einen schönen Start in die neue Woche
repfiffi
ZV aus VB obwohl noch streitiges Verfahren
- repfiffi
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Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
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und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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ach ich tu mich immer noch so schwer mit der ZV - also kann ich hier vollstrecken, ja -
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nun habe ich gerade noch mit einer Kollegin darüber gequatscht - sie meinte, ich dürfte wohl aber keinen PfÜB, sondern nur einen Pfändungsbeschluss beantragen.
Stimmt das?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, das stimmt nicht. Das wäre nur bei einer Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO der Fall. In Deinem Fall kann aus dem VB "normal" vollstreckt werden. Ich würde den Mandanten aber darauf hinweisen, dass aufgrund der vorläufigen Vollstreckbarkeit grundsätzlich das Risiko besteht, dass die Gegenseite Schadensersatzansprüche geltend machen kann, falls der VB im streitigen Verfahren wieder aufgehoben werden sollte und dem Schuldner durch die ZV-Maßnahme ein Schaden entstanden ist. Außerdem kann es passieren, dass die Gegenseite kurzfristig einen Antrag auf vorläufige Einstellung der ZV stellt. Auch darauf würde ich den Mandanten der guten Ordnung halber hinweisen.
- repfiffi
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Super Pitt - vielen lieben Dank
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