ZV aus VB obwohl noch streitiges Verfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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repfiffi
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#1

12.08.2013, 09:11

Guten Morgen Ihr Lieben!

Oh man, 1 Jahr Elternzeit und ich habe alles vergessen.... :pfeif

Mein Chef hat mir eine Akte vorgelegt, in der ein VB ergangen ist. Die Gegenseite hat jedoch verspätet Widerspruch erhoben, der als Einspruch behandelt wurde. Nun befinden wir uns im streitigen Verfahren - Termin wurde auf September angesetzt.

Nun will mein Chef, dass ich ein VzV + PfÜB beantrage. Ist das hier denn möglich? Meines Erachtens geht das doch nicht - auch wenn wir einen VB in der Akte haben - aber gerade weil die Gegenseite ja gegen diesen vorgegangen ist, ist das doch nun kein rechtskräftiger Titel, aus dem ich vollstrecken kann, oder???

Ich danke für Antworten - und wünsche Euch einen schönen Start in die neue Woche
repfiffi
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Pepples
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#2

12.08.2013, 09:14

Ein VB ist vorläufig vollstreckbar.
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repfiffi
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#3

12.08.2013, 09:26

ach ich tu mich immer noch so schwer mit der ZV - also kann ich hier vollstrecken, ja - :thx
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#4

12.08.2013, 09:33

Ja, Du kannst vollstrecken. :wink:
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#5

12.08.2013, 09:36

:thx

nun habe ich gerade noch mit einer Kollegin darüber gequatscht - sie meinte, ich dürfte wohl aber keinen PfÜB, sondern nur einen Pfändungsbeschluss beantragen.

Stimmt das? :oops:
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#6

12.08.2013, 10:37

Nein, das stimmt nicht. Das wäre nur bei einer Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO der Fall. In Deinem Fall kann aus dem VB "normal" vollstreckt werden. Ich würde den Mandanten aber darauf hinweisen, dass aufgrund der vorläufigen Vollstreckbarkeit grundsätzlich das Risiko besteht, dass die Gegenseite Schadensersatzansprüche geltend machen kann, falls der VB im streitigen Verfahren wieder aufgehoben werden sollte und dem Schuldner durch die ZV-Maßnahme ein Schaden entstanden ist. Außerdem kann es passieren, dass die Gegenseite kurzfristig einen Antrag auf vorläufige Einstellung der ZV stellt. Auch darauf würde ich den Mandanten der guten Ordnung halber hinweisen.
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#7

12.08.2013, 10:43

Super Pitt - vielen lieben Dank :knutsch
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