Unser Mandant hat gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt. Die Gegenseite hat daraufhin ihren Anspruch begründet, wir haben erwidert, es kam zu einem Termin.
Erst NACH diesem Termin kam die Gegenseite auf die Idee, aus dem VB doch schon mal zu vollstrecken. Unser Mandant beauftragte uns dann, einen Vollstreckungsschutzantrag gem. § 707 ZPO zu stellen, den wir dann auch abgerechnet haben.
Unser Mandant ist nun der Meinung, wir könnten das nicht gesondert abrechnen, da das doch quasi in der Verfahrensgebühr aufgehen würde.
Ich bin der Meinung, dass für den Antrag eine gesonderte Gebühr Nr. 3309 fällig wird.
Gebühren Vollstreckungsschutz
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Warum denkst Du, dass das nicht zur VG gehört? Weil ein Termin in der Sache stattgefunden hat? Der Rechtsstreit war aber doch noch nicht erledigt, oder?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wofür?Tölpel hat geschrieben:Gibt es nicht wenigstens eine 3/10 Vollstreckungsgebühr?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Eine Vollstreckungsgebühr kann ja nur dann entstehen, wenn Du auch was zum Vollstrecken hast. Aber es gab doch in dem Verfahren, in dem Ihr tätig gewesen seid, noch gar keine Entscheidung. Also fällt die 3309 per se mal aus.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 27.03.2013, 11:44
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Schade, na wenns so ist ..... Aber ich denke auch, die VG umfasst das eben mit. Findet Chef natürlich gar nicht gut, weil er sich bei "unserem" sachverhalt ewig abmühen musste, eine halbwegs einleuchtende Begründung zu erfinden. Aber danke für eure Infos.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Nein Tölpel, ein Vollstreckungsschutzantrag wird regelmäßig durch die Verfahrensgebühr abgegolten. Eine separate Gebühr kann der nur auslösen, wenn der außerhalb eines Verfahrens gestellt wurde. Das ist hier aber nicht der Fall.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.