Verwertung/Kündigung einer Police

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sari83
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#1

08.08.2013, 10:01

Hallo liebe Kolleginnen!

Ich benötige eure liebe Hilfe:
Habe Pfüb beantragt, Drittschuldner ist die Lebensversicherung. Diese teilt in ihrer Drittschuldnererklärung mit, dass sie unter Vorbehalt der grundsätzlichen Leistungspflicht die Forderung anerkennt und bereit ist, Zahlungen zu leisten. Weiter schreibt sie, dass die Versicherung in beitragsfreier Form besteht mit einer Rente in Höhe von monatlich 10,84 €.

Mein Chef fragt nun darauf hin, ob wir die Police kündigen oder verwerten können, so dass Zahlung erfolgt.

Habt ihr so etwas schon einmal gemacht? Ich nämlich nicht. Was muss ich nun machen?

Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße,
Sari83
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Anahid
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#2

08.08.2013, 10:05

Wenn das Kündigungsrecht mit gepfändet wurde, kannst Du die selbstverständlich kündigen. Die Frage ist halt, wie lange die Versicherung noch bestehen müsste, damit die Rentenzahlungen von der Versicherung zu leisten wären. Bei diesem geringen Betrag ist fraglich, ob zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt viel rauskommen würde bei Kündigung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sari83
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#3

08.08.2013, 10:33

Hm ok. Ich könnte also nun ein normales Kündigungsschreiben an die Lebensversicherung schicken, mit der Bitte um Auszahlung? Mehr nicht? Ist ja einfacher, als ich angenommen hatte!
Liebe Grüße,
Sari83
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#4

08.08.2013, 12:13

Ja, brauchst aber eine spezielle Vollmacht von Deinem Mandanten dafür (wenn es nicht Eure Honorarangelegenheit ist).
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