Eine kurze Absicherungsfrage zur Prozessbürgschaft:
Wir haben vollstreckbare Ausfertigung vom erstinstanzlichen Urteil inkl. Zustellvermerk. Urteil gegen Sicherheitsleistung 110 % vorläufig vollstreckbar. Gegenseite hat schon Berufung eingelegt um auf Zeit zu spielen. Da der Hinterlegungsbetrag sehr hoch ist, hat Mdt. Prozessbürgschaft gebracht.
Nun meine Frage. Das Original der PB lasse ich durch GVZ an Schuldner zustellen? GVZ macht davon vorher beglaubigte Abschrift heftet Zustellurkunde dran und übersendet es mir? Mit der begl. und Zustellurkunde geb ich dann den PfÜb ans Amtsgericht ab?
Nur wenn ich die Bürgschaft zustellen lasse, wissen die doch wo der Hase lang läuft. Also lieber VZV an Bank zustellen lassen, dann erst die Bürgschaft an Schuldner?
Vielen Dank für eure Antworten.
PfÜb mit Prozessbürgschaft
- Anahid
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Richtig. Wenn Du "normal" vollstrecken willst, also nicht nur Sicherungsvollstreckung, dann musst Du die Bürgschaft zunächst zustellen.
Wenn Du sicherstellen willst, dass der nicht sofort nach Erhalt der Bürgschaft losrennt und sein Vermögen auf die Seite schafft, würde ich ein VZV vorausschicken, ja.
Wenn Du sicherstellen willst, dass der nicht sofort nach Erhalt der Bürgschaft losrennt und sein Vermögen auf die Seite schafft, würde ich ein VZV vorausschicken, ja.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wie willst Du denn die Zustellung gleichzeitig mit dem PFÜB-Antrag machen Jupp?
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Ach so Na da bin ich jetzt von ausgegangen, dass Mami jetzt nicht erst ein VZV macht und erst danach die Zustellung der Bürgschaft veranlasst, sondern das gleichzeitig erledigt
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