Pfändung des Rückübertragungsanspruchs ?!

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Sari83
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#1

05.08.2013, 11:11

Einen wunderschönen guten Morgen an diesem Montag, liebe Leute!

Diese Woche beginnt für mich nicht gut! Ich soll in einer mega umfangreichen Sache einen Rückübertragungsanspruch pfänden und ich habe dies noch nie gemacht, geschweige denn jemals davon gehört!

Daher benötige ich ganz dringend eure Hilfe!!!!

Kurz zum Fall (und auch diesen Zusammenhang check ich nicht, daher hoffe ich, ich kann es einigermaßen vernünftig erklären bzw. wiedergeben):

Es existiert eine Abtretungserklärung zugunsten der Bank, in der Schuldner X sowie seine Ehefrau als Sicherungsgeber genannt sind. Nun fließt das Gehalt unseres Schuldners X direkt an die Bank wg. dieser Sicherungsabtretung. Unsere Mandantin hat diverse Ansprüche gegen Schuldner X, kann diese aber wegen dieser Sicherungsabtretung nicht durchsetzen. Nun kommt mein Chef an und meint, wir könnten den Rückübertragungsanspruch pfänden und ich soll das mal machen.

Ich weiß jetzt nicht wie. Ist das ein Gerichtsvollzieherauftrag oder Pfüb? Ich schätze mal eher Pfüb. Drittschuldner wäre dann ja die Bank, richtig? Und wie muss ich den Pfüb gestalten/ausfüllen? Ich kapier das einfach überhaupt gar nicht! :cry:

Muss ich noch irgendwas bestimmtes beachten?

Ich bitte ganz dringend um eure Hilfe! Ich verzweifle gerade!!!
Liebe Grüße,
Sari83
Sari83
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#2

05.08.2013, 11:21

Ergänzung:

Was bedeutet denn dieser Rückgabeanspruch? An wen muss ich mich da tatsächlich wenden? Hat da der Arbeitgeber was mit zu tun, weil der ja an die Bank zahlt wegen dieser Sicherungsabtretung? Also wer ist Drittschuldner? Bank, Ehefrau, Arbeitgeber? Ich steig nicht durch...
Liebe Grüße,
Sari83
Jupp03/11

#3

05.08.2013, 12:08

Gib mal das Wort Rückgewährsanspruch bei der Suche ein, da findest du einiges.
Sari83
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#4

05.08.2013, 12:26

Sorry, das hilft mir nicht viel. Den möglichen Text habe ich ausfindig machen können. Aber ich check immer noch nicht, wer Drittschuldner ist... Könnt ihr mir diese Frage beantworten?
Liebe Grüße,
Sari83
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Loki
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#5

05.08.2013, 21:00

Hat die Bank ggf. eine Grundschuld im Grundbuch des Schuldners? Dann wäre die Bank der DS. Du musst erst einmal klären, was rückübertragen wird. Dein Sachverhalt gibt dazu nichts her.
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