PKH-Beiordnungsantrag im neuen Pfüb-Formular vergessen

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buschi
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#1

31.07.2013, 13:25

Hallo liebe Mitstreiter,

schon wieder ein Ärgernis wegen der neuen Pfüb-Formulare. Ich habe zwar bei der Unterhaltspfändung im Pfüb-Vordruck angekreuzt, dass PKH beantragt wird. Allerdings habe ich vergessen, dazu zu schreiben, dass ein RA beigeordnet werden soll. Es ist ja auch kein Platz dafür in dem neuen Vordruck. Die PKH wurde bewilligt, der Pfüb erlassen. Jetzt habe ich mit der Staatskasse abgerechnet, da schreibt die Rechtspflegerin, sie betrachtet die Abrechnung als gegenstandslos, im PKH-Beschluss sei keine Beiordnung ersichtlich (womit sie Recht hat, es steht nicht drin, weil nicht ausdrücklich beantragt). Was kann ich jetzt tun, damit wir noch eine Beiordnung des Rechtsanwalts bekommen? Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss oder beantragen, den Beschluss bezüglich der Beiordnung zu ergänzen und um einen rechtsmittelfähigen Beschluss bitten? Es geht hier schließlich um Unterhalt für drei Minderjährige Kinder. In der Regel gibt es ja PKH dafür, wenn man es auch beantragt und begründet, aber hier hab ich es schlichtweg vergessen, weil im Formular halt nur das Kreuz an der entsprechenden Stelle zu machen ist und von einer Beiordnung nichts dabei steht. Hätte ich es beantragt und es wär abgelehnt worden, könnte ich einfach sof. Beschwerde einlegen, aber was mache ich in diesem Fall?
Hat jemand einen Vorschlag? :roll:
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#2

31.07.2013, 13:37

Abhaken und ärgern.

In anderen Verfahren werden einem auch keine Ankreuzfelder präsentiert. Wenn man eine Beiordnung will, dann muss man sie halt förmlich und rechtzeitig beantragen.
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lucy1510
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#3

01.08.2013, 08:57

Das gleiche ist mir auch passiert. Habe auch heute einen erlassenen Pfüb zurückerhalten mit PKH ohne Beiordnung. Ich habe es auch vergessen bzw. total übersehen und ärgere mich natürlich maßlos über mich selbst. :motz

Kann man denn gar nichts mehr tun?
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#4

01.08.2013, 09:04

Nein, kannst Du nicht. Ist meinem Chef mal im Verfahren passiert. Er hat dort zwar PKH beantragt, aber die Beiordnung vergessen.

Ist halt so :ka
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#5

04.09.2013, 09:04

Yepp....... Ich habe spaßeshalber Beschwerde gegen den Beschluss der Ablehnung der Beiordnung für die PKH eingelegt. Und siehe da......... meiner Beschwerde wurde stattgegeben :dance Zur Begründung der Beschwerde hatte ich ausgeführt, dass im Formular zum Pfüb zwar die Möglichkeit besteht, PKH zu beantragen, aber eine Beiordnung nicht separat beantragt werden und man davon insoweit ausgehen kann, dass sich dies aus der Angabe des Prozessbevollmächtigten im Formular ergibt. Weiterhin habe ich ausgeführt, dass unsere Mandantin aufgrund des zu beantragenden Unterhalts-Pfübs nicht in der Lage ist, diesen ohne anwaltliche Hilfe auf den Weg zu bringen.

PKH wurde unter Beiordnung bewilligt. :mrgreen:
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#6

04.09.2013, 09:17

:respekt :applaus
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